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Thomas Kossendey
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Frage von Werner H. •

Frage an Thomas Kossendey von Werner H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Kossendey
Sie schrieben in Ihrer Antwort auf meine Frage folgendes:
Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission muss sofort mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens die Dienstleistungsfreiheit eingeführt werden. Dies hat zur Folge, dass den Bezirksschornsteinfegermeistern nicht mehr wie bisher ein ausreichendes Einkommen gesetzlich garantiert werden kann. Zur Kompensation muss ihnen ermöglicht werden, eventuelle Einnahmeverluste auch durch andere Tätigkeiten ausgleichen zu können, weshalb das Nebentätigkeitsverbots der Bezirksschornsteinfegermeister bereits in der Übergangsfrist aufgehoben werden musste. Allerdings dürfen Schornsteinfeger auch nach Aufhebung des Nebentätigkeitsverbots Tätigkeiten des SHK-Handwerks _nur dann_ ausüben, wenn sie mit diesem Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind und entsprechende Zusatzqualifikationen erworben haben.
Meine Frage: Mit welcher Berechtigung soll den Schornsteinfegern ein ausreichendes Einkommen gesichert werden, wenn den SHK-Betrieben dieses nicht gesichert wird. Die meisten SHK-Betriebe kämpfen bereits heute am Rande des Existenzminimums ums Überleben. Alleine in Oldenburg gibt es weit über 100 SHK-Betriebe. Hinzu kommt noch einmal die doppelte Anzahl aus dem Umland. Etliche SHK-Betriebe werden durch die zunehmenden gesetzlich einseitig geschützte Wettbewerbsverzerrung in Konkurs gehen.
Die geplante einseitige Übergangsfrist ist eine Benachteiligung der Heizungsbauer und verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Die Schornsteinfeger haben die benötigten Qualifikationen größtenteils schon in den vergangenen Jahren durch Lehrgänge bei Herstellern und Kammern erworben.
Dass ausländische Schornsteinfeger sich ab sofort um die Schornsteinfegertätigkeit in Deutschland bewerben dürfen grenzt an Inländerdiskreminierung.
Herr Kossendey, ich bitte Sie um Stellungnahme, bzw. um Ihren Einsatz für das gefährdete SHK-Handwerk.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Harms

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Harms,

danke für Ihre Nachfrage. Wie ich in meiner vorangegangenen Antwort bereits schrieb, ist Ihre Kritik aus Sicht des SHK-Handwerks durchaus verständlich. Gerne erläutere ich Ihnen, welche Überlegung der von Ihnen kritisierten Regelung zugrunde liegt.
Bislang war es so, dass der Gesetzgeber zum einen den Tätigkeitskatalog der Bezirksschornsteinfeger vorgegebenen hat, zum anderen die Schornsteinfeger nach vom Staat festgesetzten Gebühren bezahlt wurden. Einer Nebentätigkeit nachzugehen, war ihnen nicht gestattet. Durch die neue gesetzliche Regelung verlieren die Bezirksschornsteinfeger ihre jahrelange Monopolstellung, weshalb sie vor der neuen Situation stehen, dass der Großteil ihrer Tätigkeiten für den freien Wettbewerb geöffnet ist. Somit müssen sie auch den wesentlichen Teil ihres Umsatzes erstmalig in Konkurrenz zu anderen Gewerben erwirtschaften, die den Wettbewerb am Markt seit jeher gewohnt sind. Aus diesem Grund wird es ohne eine Übergangsfrist für die Schornsteinfeger nur sehr schwer möglich sein, sich gegenüber dem wesentlich größeren SHK-Handwerk zu behaupten. Zudem ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Kunden sich bei Mängeln an der Heizungsanlage und Reparaturen in erster Linie an einen Fachbetrieb wenden werden, den sie bereits kennen. Ob unter diesen Bedingungen die Schornsteinfeger die existierenden SHK-Betriebe tatsächlich „verdrängen“ können, ist durchaus fraglich.

Aber: Ich stelle noch einmal heraus, dass sich der Gesetzentwurf erst in der parlamentarischen Beratung befindet. Ihre Sorgen nehme ich sehr ernst, und meine Fraktion wird die Argumente, Kritikpunkte und Einwände aller Beteiligten an dem Entwurf sehr genau prüfen - somit selbstverständlich auch die des SHK-Handwerks.

Mit freundlichem Gruß
Thomas Kossendey