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Thomas Kossendey
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Frage von Horst W. •

Frage an Thomas Kossendey von Horst W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Kossendey.

Ich bin Bundesbahnbeamter und somit bei der KVB-Münster krankenversichert. Seit Monaten erstreckt sich die Bearbeitung und somit auch die Geldüberweisung über 10 Wochen und länger. Wir müssen dann in Vorleistung gehen oder Überziehungszinsen bezahlen. Telefonisch erreichbar ist dort stundenlang keiner. Ich bin kein Einzelfall, wenn sie mal googeln und Erstattungszeiten KVB eingeben, wissen Sie, was ich meine. Das Problem scheint Deutschlandweit zu bestehen. Es ist eine Frechheit sondergleichen, wie mit uns umgegangen wird. Ich wäre froh, wenn Sie sich der Problematik annehmen könnten.

MfG Horst Willuweit

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Willuweit,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Fragestellung über abgeordnetenwatch.de zum Thema Erstattungszeiten der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB).

Die KVB ist gemäß § 14 Absatz 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen (BEZNG) eine betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens und in ihrem Bestand geschlossen. Sie dient nach ihrer Zweckbestimmung der Erfüllung beamtenrechtlicher Fürsorgeverpflichtungen des Bundeseisenbahnvermögens gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen gemäß §§ 78, 80 Bundesbeamtengesetz. Die Mitgliedschaft in der KVB ist freiwillig.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung gewährt die KVB ihren Mitgliedern in Krankheits-, Geburts- und Sterbefällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten Leistungen nach Satzung und Tarif.
Die KVB kann eine Bearbeitung der Erstattungsanträge innerhalb einer bestimmten Frist nicht verbindlich zusagen, die Satzung der KVB sieht auch keine Bearbeitungs- oder Erstattungsfristen vor. Die KVB strebt aber eine Bearbeitungszeit der Erstattungsanträge von maximal drei Wochen an.

Ursächlich für die lange Erstattungszeit ist neben neuen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), vor allem die Einführung eines elektronischen Bearbeitungsverfahrens (E-KVB), welches zukünftig medienbruchfrei die Abarbeitung der Erstattungsanträge gewährleisten soll.
Um die Rückstände bei den Erstattungsanträgen in einer angemessenen Zeit bearbeiten zu können, wurde Mehrarbeit angeordnet und Mitarbeiter aus anderen Aufgabenbereichen im Erstattungsgeschäft eingesetzt. Es ist davon auszugehen, dass die Anordnungen geeignet sind, eine Verbesserung zu erreichen.

Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV), als fachliche Aufsicht, ist im ständigen Kontakt mit allen KVB-Bezirksleitungen und bekräftigt, dass man mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bemüht ist, schnellstmöglich für die Zufriedenheit der Mitglieder zu sorgen.
Es ist davon auszugehen, dass es nach der bei allen KVB-Bezirksleitungen beabsichtigten Umstellung des bisherigen Erstattungsverfahrens auf ein elektronisches Vorgangsbearbeitungssystem zur Beschleunigung der Arbeitsabläufe kommen wird.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Kossendey