(...) Die von Ihnen erwähnte Nasensalbe zählt Nasensalbegen Arzneimitteln, die von Apothekern nach einer bestimmten Rezeptur (hier: Bremer Nasensalbe) hergestellt und auf ärztliche Anordnung oder auch rezeptfrei an den Kunden herausgegeben werden. Apotheken sind auch weiterhin dazu berechtigt, solche Arzneimittel in Eigenherstellung anzufertigen (sogenannte Rezeptur- und Defekturarzneimittel). (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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