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Thomas Jarzombek
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Thomas Jarzombek von Wolfgang K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

Ihre späte Antwort, mit der ich wenig anfangen kann, deutet darauf hin, dass Sie gar nicht die Zeit gefunden haben, sich mit der komplizierten Sterbehilfe-Problematik gründlich auseinander zu setzen. Ihr Video-Interview veranlasst mich zu den folgenden Fragen:

1. Sie sind gegen gewerbliche Sterbehilfe-Vereine. Soviel ich weiß, gehört zum Gewerbe die Gewinnabsicht. Woraus schließen Sie, dass Sterbehilfe Deutschland Gewinn machen wollte?
Herr Dr. Kusch hat öffentlich erklärt, er habe mit Sterbehilfe noch nie einen Euro verdient, und die 7000 Euro bei schneller Bearbeitung von Anträgen seien Teil einer Mischkalkulation und sollten abschreckend wirken. (Was die von Ihnen beklagte Dynamik des Gewerbes ja hemmen würde.) Sind Sie der Meinung, dass Ärzte, die Suizidhilfe leisten, aus ethischen Gründen grundsätzlich ehrenamtlich arbeiten müssen? Liegen Ihnen Hinweise vor, dass Herr Kusch sich durch seine Suizidhilfe bereichert hat?

2. Der Suizidhelfer Uwe-Christian Arnold ist anscheinend nicht intensiv hinter dem Geld her, s. dessen Buch „Letzte Hilfe“. Warum haben Sie dafür gestimmt, dass auch ehrenamtliche Suizidhelfer nicht weitermachen dürfen?

3. Welche Hinweise haben Sie darauf, dass Sterbehilfe-Vereine nicht-suizidwillige Menschen dazu verleitet haben oder in Zukunft verleiten könnten, ihr Leben durch Suizid zu beenden?

4. Ist Ihnen bekannt, dass die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern die Suizidhilfe untersagt hat? Glauben Sie tatsächlich, dass sich eine größere Zahl von Ärzten über dieses Verbot hinweg setzen wird?

5. Können Sie ausschließen, dass Ihr Ja zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe etwas mit Ihrer Mitgliedschaft in der Römisch-katholischen Kirche zu tun hat?

Mit freundlichem Gruß

Wolfgang Klosterhalfen (Düsseldorf)

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Sehr geehrter Herr Klosterhalfen,

vielen Dank für Ihre erneute Nachricht bei abgeordnetenwatch.de.
Gerne möchte ich Ihre Nachfragen beantworten.

1. Sie sind gegen gewerbliche Sterbehilfe-Vereine. Soviel ich weiß, gehört zum Gewerbe die Gewinnabsicht. Woraus schließen Sie, dass Sterbehilfe Deutschland Gewinn machen wollte? Sind Sie der Meinung, dass Ärzte, die Suizidhilfe leisten, aus ethischen Gründen grundsätzlich ehrenamtlich arbeiten müssen? Liegen Ihnen Hinweise vor, dass Herr Kusch sich durch seine Suizidhilfe bereichert hat?

Wir hatten bei dem Gesetz nicht über Einzelfälle, wie Sterbehilfe Deutschland, zu entscheiden. Ich habe mich bei der Abstimmung im Bundestag zur Sterbehilfe dem Antrag der Kollegen Griese und Brand angeschlossen. Dieser Antrag fand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wie im Video bereits dargestellt, wird künftig die geschäftsmäßige Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe gestellt. Unser Ziel war es zu verhindern, dass sich die Beihilfe zum Suizid (assistierter Suizid) zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung entwickelt. Durch das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung soll das organisierte und gewinnorientierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen unterbunden werden. Sollte jemand sich nicht daran halten, drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.

2. Der Suizidhelfer Uwe-Christian Arnold ist anscheinend nicht intensiv hinter dem Geld her, s. dessen Buch „Letzte Hilfe“. Warum haben Sie dafür gestimmt, dass auch ehrenamtliche Suizidhelfer nicht weitermachen dürfen?
3. Welche Hinweise haben Sie darauf, dass Sterbehilfe-Vereine nicht-suizidwillige Menschen dazu verleitet haben oder in Zukunft verleiten könnten, ihr Leben durch Suizid zu beenden?
4. Ist Ihnen bekannt, dass die Ärztekammer Nordrhein ihren Mitgliedern die Suizidhilfe untersagt hat? Glauben Sie tatsächlich, dass sich eine größere Zahl von Ärzten über dieses Verbot hinweg setzen wird?

Es ist meine Überzeugung, dass die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid verboten werden muss. Gleichzeitig soll niemand auf seinem letzten Weg alleingelassen werden. Deshalb war es richtig und wichtig, dass wir neben dem Verbot die Versorgung Sterbender mit Palliativ- und Hospizmedizin verbessern. Den umfangreichen Katalog dieser Verbesserungen finden Sie gern zu Ihrer Informationen auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter folgendem Link.
http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/hospiz-und-palliativversorgung/hpg.html

5. Können Sie ausschließen, dass Ihr Ja zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe etwas mit Ihrer Mitgliedschaft in der Römisch-katholischen Kirche zu tun hat?
Jedes Leben ist lebenswert. Das ist meine Überzeugung als Mensch und als Staatsbürger dieses Landes.

Mit den besten Grüßen
Thomas Jarzombek

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