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Thomas Jarzombek
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Frage von Peter M. •

Wenn Strom in Deutschland im Überschuss ist, warum wird öffentliches Schnellladen dann nicht kostenfrei?

Sehr geehrter Herr Jarzombek,

immer wenn zu viel Wind- oder Solarstrom im Netz ist, sinkt der Börsenpreis unter null. Das heißt: Der Abnehmer bekommt Geld dafür, dass er die Kilowattstunde nimmt. Statt diesen Überschuss in das teuerste, flexibelste Speichermedium zu schicken — die E-Auto-Batterie — wird er abgeregelt. Windräder werden ausgebremst, Solarparks gedrosselt. Die Rechnung dafür zahlen alle Stromkunden über die Netzentgelte.

Vorschlag: Wenn der Day-Ahead-Preis negativ ist, ruhen Steuern und preisunabhängige Aufschläge auf öffentliches Schnellladen automatisch — das Netzentgelt wird aus dem negativen Großhandelserlös über ein Verrechnungskonto gedeckt. Keine Subvention, kein Fördertopf, kein Pilotantrag. Eine zeitliche Erweiterung von §13k EnWG („Nutzen statt Abregeln 2.0", in Kraft seit 2024) — der Strom deckt seine eigenen Netzkosten in der Stunde, in der er sonst abgeregelt würde.

Mehr Infos unter https://ladefreun.de/petition.html

Mit freundlichen Grüßen

Peter M.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerade bei Fragen von Energieversorgung, Bezahlbarkeit und Planungssicherheit erwarten die Bürgerinnen und Bürger zurecht Verlässlichkeit und praktikable Lösungen. Unser Ziel bleibt daher unverändert eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung — eingebettet in eine europäische Energie-Union. 

Angesichts des notwendigen Ausbaus erneuerbarer Energien ist es weder wirtschaftlich noch sinnvoll, dass Strom aus erneuerbaren Energien in Zeiten von Netzengpässen nicht genutzt wird. Mit dem Ausbau von Wind- und Solarenergie wird es deshalb wichtiger, Erzeugung und Verbrauch besser abzustimmen. Hier setzt das geplante Netzpaket an. Es soll den Ausbau der Stromnetze und den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker synchronisieren. Mit dem Solarspitzengesetz haben wir zudem die Einspeisevergütung neuer PV-Anlagen in Zeiten negativer Strompreise am Spotmarkt bereits abgeschafft. Dies senkt die Systemkosten.

Eine zentrale Rolle kommt dem Ausbau von Stromspeichern zu, die einen kurzfristigen Ausgleich zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch ermöglichen und damit entscheidend zur Netzstabilität und Energiesicherheit beitragen. Die Entwicklung in diesem Bereich ist erfreulich dynamisch: Ende 2020 lag die Batteriespeicherkapazität noch bei rund 2,3 GWh. Allein im ersten Quartal 2026 kamen knapp 2 GWh hinzu. Ende Mai 2026 sind damit in Deutschland bereits rund 28 Gigawattstunden installiert. Besonders sichtbar wird dieser Ausbau bei Großbatteriespeichern im Gigawattbereich, in die derzeit massiv investiert wird. Auch Großprojekte wie das Rechenzentrum Weida-Land stehen in Zusammenhang mit der Errichtung von Batteriespeicherkapazitäten in Höhe von 1,75 bis 2,8 GWh. Der weitere Ausbau von Speicherkapazitäten ist damit von entscheidender Bedeutung.

Mit § 13k EnWG besteht ein Instrument zur Nutzung von ansonsten abzuregelndem erneuerbarem Strom. Das Instrument trägt dazu bei, erneuerbaren Strom zu nutzen, der ansonsten abgeregelt werden müsste. 
Ich kann gut nachvollziehen, dass eine breitere Öffnung dieses Instruments naheliegend erscheint. Der Gesetzgeber hat sich zunächst bewusst für einen engen Teilnehmerkreis entschieden. Wäre das Instrument für alle Stromverbraucher zugänglich, bestünde die Gefahr, dass bereits geplanter Stromverbrauch lediglich vom regulären Strommarkt in das neue System verlagert wird. Allerdings ist zugleich vorgesehen, die Erfahrungen mit dem Instrument umfassend auszuwerten. Auf Grundlage dieser Evaluierung werden dann mögliche Anpassungen geprüft. 

Insbesondere sehe auch ich, dass wir mehr Verbrauchsanreize in Spitzenzeiten benötigen. Daher finde ich Ihren Vorschlag interessant. Ich habe diesen an die federführenden Kollegen im zuständigen Ausschuss gesendet und unterstütze Ihr Anliegen.

Mit den besten Grüßen 

Thomas Jarzombek

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