(...) Das verhindert aber die eindeutige Rechtslage: Mit Abstandsflächen von 150 bis 300 Metern kann niemand ernsthaft behaupten, konventioneller Anbau sei gegen Verunreinigung durch Gen-Pollen geschützt. Schließlich überbrücken die befruchtenden Insekten problemlos mehrere Kilometer. (...)
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