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Frage von Andreas M. •

Frage an Thomas Hummel von Andreas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Hummel,

Sie sprechen sich wiederholt und sehr vehement gegen Gleichstellungsbemühungen und vor allem gegen das Antidiskriminierungsgesetz aus. Sind Sie nicht der Meinung, dass man alle Menschen gleich behandeln sollte? Das ergibt sich für mich schon aus dem Grundgesetz.

Danke für Ihre ANtwort.

Andreas Müller

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BAYERNPARTEI

Grüß Gott, Herr Müller!

Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 des Grundgesetzes gilt wie alle Grundrechte nur im Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Diesen Unterschied muß man auch bei allen Gleichstellungsbemühungen beachten:

Der Staat einerseits darf nicht willkürlich handeln; er muß gleiches gleich und ungleiches - soweit geboten - ungleich behandeln. Das ist natürlich nur eine sehr verkürzte Darstellung der Grundrechtsdogmatik, aber insoweit sind wir wohl ohnehin einer Meinung.

Die Bürger andererseits müssen erst jetzt durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz alle Menschen gleich behandeln. Aber eigentlich müssen sie nicht einmal das, sie dürfen nur nicht aus den "falschen Gründen" diskriminieren: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." (§ 1 AGG)

Das kann aber über eines nicht hinwegtäuschen: Niemand von uns behandelt alle Menschen gleich; jeder hat seine eigenen Vorurteile, Präferenzen, Sympathien und Haltungen. Das ist ein Teil unserer persönlichen Freiheit und das sollte man den Bürgern auch nicht nehmen.

Wenn ein Bäcker mir nichts verkaufen will, weil ich Bairisch rede, dann soll er es halt lassen. Ich such mir den nächsten, aber da will ich dann auch die Freiheit nehmen, dort doch nichts zu kaufen, weil die Verkäuferin ungewaschene Haare hat oder Semmeln als "Brötchen" bezeichnet.

Nach der derzeitigen Rechtslage muß jeder, der einer Diskriminierung verdächtig ist, gemß § 22 AGG seine Unschuld beweisen (!). Er hat die Beweislast, daß er niemanden benachteiligt hat und niemanden andere bevorzugt hätte. Er muß seine Motive genauestens darlegen - und das für eine Handlung, die eigentlich seine freie Entscheidung sein sollte.

Unabhängig von der neuesten Diskussion darüber, was das AGG nun an materiellen Kosten in der Wirtschaft verursacht hat, ist das eine Einschränkung unserer persönlichen Freiheit, die einen hohen ideellen Preis hat.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Natürlich ist es hochgradig irrational, jemanden z.B. aufgrund seiner sexuellen Orientierung zu diskriminieren. Aber es ist genauso irrational, das Produkt mit der buntesten Verpackung oder dem Werbegeschenk drin zu kaufen. Und diese Freiheit sollten wir uns genausowenig nehmen lassen.

Mit gleichbehandelnden Grüßen,

Thomas Hummel.