Verfassungsrechtlich ist eine Impfpflicht grundsätzlich möglich, wenn es sich dabei um ein zielführendes Mittel handelt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Ich bin der Ansicht, dass wir nun den Punkt erreicht haben, an dem die bisherigen Maßnahmen nachweislich nicht mehr ausreichen.
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