(...) Gegenwärtig erfolgt auch kein Einsatz zu Testzwecken. Die Bundesregierung setzt sich auch auf europäischer Ebene vielmehr dafür ein, dass Bodyscanner allenfalls dann zum Einsatz kommen, wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte sichergestellt sind. (...)
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