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Thekla Walker
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Frage von Thomas H. •

Welche konkrete Zielsetzungen haben Sie an die unteren Wasserwirtschaftsbehörden gegeben, um den vorzeitigen Abfluss von Oberflächenwasser und nachfolgende Trockenheit zu reduzieren?

Sehr geehrte Frau Ministerin Walker,
bereits in Ihrer letzten Amtsperiode (und auch lange vorher) war absehbar und bekannt, dass unsere Flüsse trocken laufen und der Bodensee dramatische Tiefstände annimmt. Und trotz allem wird der Verbrauch nicht gedrosselt (zuletzt 1966?).
Dabei werden wohl Rückhaltebecken und Polderbereiche ausgebaut - ohne Stauwirkung - offenbar allein zum Schutz vor Hochwassern! Hier im Bereich der Ursprünge von Neckar und Donau bzw. Brigach und Breg will man neue Pegel errichten. Und was soll das bewirken außer dem Erhalt von Messwerten? Was ohnehin ersichtlich bedarf keiner weiteren Daten sondern angesichts der eklatanten Situation einem unmittelbarem Handeln. Wo bleiben Ihre Aktivitäten zu dem "Masterplan", den Sie vor gerade einem Jahr noch mit Winfried Kretschmann vorgestellt haben?
Nochmals: Welche konkrete Zielsetzungen haben Sie, um den vorzeitigen Abfluss von Oberflächenwasser und nachfolgende Trockenheit zu reduzieren?
Freundliche Grüße Thomas H.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie nach den konkreten Zielsetzungen beim Umgang mit Wassermangel fragen. Hierzu hat das Land unter Federführung des Umweltministeriums und unter breiter Beteiligung der weiter betroffenen Ressorts und einschlägiger Verbände im Jahr 2022 die Strategie zum Umgang mit Wassermangel erarbeitet, in der die Handlungserfordernisse mit einem konkreten 12-Punkteplan für einen verbesserten Umgang mit Wasserknappheit dargestellt sind. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/wasser/wasserversorgung/wassermangel. Wie dort erläutert ist, stellen die Verbesserung der Datengrundlagen und der Aufbau eines Niedrigwasser-Informationszentrums einen zentralen Baustein der Strategie dar, da diese für die Bewirtschaftung der Gewässer benötigt werden und damit letztendlich die Grundlage für die Konflikt- und Lösungsanalysen darstellen. Die weiteren Maßnahmen gehen aber deutlich darüber hinaus und dienen z.B. der Verbesserung der Wasserinfrastrukturen und der Versorgungssicherheit, dem Vorantreiben integrierter Konzepte und Vereinbarungen (z.B. der Anlage von Speichern im Rahmen der Verwaltungsvorschrift gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastrukturen), der Entwicklung und Umsetzung eines urbanen Wasserressourcenmanagements bis hin zur Stärkung der Resilienz der Gewässer und der Stärkung des Wasserrückhaltes in der Fläche und der Grundwasserneubildung. Gesteuert über eine ressortübergreifende Lenkungsgruppe werden die Aufgaben sukzessive abgearbeitet und weiterentwickelt. 

Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung haben die Kommunen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu treffen. Mit dem Masterplan Wasserversorgung haben das Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium gemeinsam einen Klimacheck der Wasserversorgung durchgeführt und Handlungsempfehlungen für die Kommunen erarbeitet. Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Sicherstellung des Spitzenbedarfs während langanhaltender Trocken- und Hitzeperioden und der Schaffung eines zweiten Standbeins der Wasserversorgung. Entsprechend der im Koalitionsvertrag vereinbarten Strategie für eine Sichere Wasserversorgung werden aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem Masterplan gemeinsam mit den Stakeholdern im Land Maßnahmen für eine sichere Wasserversorgung im Land entwickelt. Ein projektbegleitender Beirat wurde im Juni 2026 gegründet. 

In Bezug auf Ihre Anmerkung zum Wasserverbrauch verweisen wir auf die einschlägigen Daten des Statistischen Landesamtes (siehe https://www.statistik-bw.de/umwelt-und-verkehr/umwelt/wasser/). Demgemäß ist die Wassergewinnung in Baden-Württemberg seit 1991 von 6867,7 Mio. m³ auf 2907,2 Mio. m³ in 2022 zurückgegangen. Allerdings gibt es beim Pro-Kopf-Wasserverbrauch eine etwas andere Entwicklung. Hierzu führt das Statistische Landesamt aus: „Der Pro-Kopf-Verbrauch lag in den 1970er- bis 1990er-Jahren noch zwischen täglich 130 und 143 Liter und ging ab Anfang der 1990er-Jahre bis 2010 auf 115 Liter zurück. Im gesunkenen Pro-Kopf-Verbrauch kommt der sorgsamere Umgang mit Trinkwasser zum Ausdruck. Zunehmendes Umweltbewusstsein und Verteuerungen von Energie und Wasser förderten die Entwicklung und Verbreitung von sparsamen Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen und Armaturen. Seit Anfang der 2010er-Jahre ließ eine offenbar gegenläufige Einflussgröße – nahe liegt der Klimawandel mit seinen höheren Jahresmitteltemperaturen, mehr Sommertagen (die Lufttemperatur erreicht gemittelt über das Land 25 °C und mehr) und heißen Tagen (30 °C und mehr) – den Pro-Kopf-Verbrauch auf täglich 125 Liter im Jahr 2019 und 123 Liter im Jahr 2022 ansteigen. Der zuletzt etwas geringere Wasserbedarf ist jedoch nicht als Umkehr des Trends zu werten; dazu ist der Beobachtungszeitraum zu kurz. Außerdem kann sich eine geänderte Datenlage bei den Wasserversorgungsunternehmen auf den Pro-Kopf-Verbrauch auswirken.“

Mit freundlichen Grüßen 

Thekla Walker MdL 

 

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