Wie setzen sie sich dafür ein, dass Minderjährige ab 14 Jahren selbstbestimmt und unabhängig von der Zustimmung ihrer Sorgeberechtigten ihren Geschlechtseintrag ändern können?
Hallo,
Es ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetz am 1. November Minderjährige ab 14 Jahren die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll - wie im Familienrecht allgemein - das Kindeswohl sein.
Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.
Viele Grüße,
Tessa Ganserer

