Die Unterstützung eines völkerrechtswidrig angegriffenen Landes ist völkerrechtlich durch Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen legitimiert. Deutschland, die USA und weitere Unterstützer der Ukraine handeln nicht nur legal, sondern ausdrücklich im Sinne der UN-Charta, um den Frieden wiederherzustellen und das Gewaltverbot durchzusetzen.
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