Seit meinem Einzug in den Deutschen Bundestag erhalte ich Abgeordnetenbezüge nach den bundesgesetzlichen Regelungen. Dabei gelten Vorschriften zur Anrechnung beziehungsweise zum Ruhen bestimmter Versorgungsbezüge aus anderen öffentlichen Ämtern. Die zuständigen Stellen der Bundestagsverwaltung prüfen und regeln dies entsprechend der Bundesgesetzlichen Vorgaben. In meinem Fall werden 80 % der Bezüge aus anderen öffentlichen Kassen auf die Abgeordnetenentschädigung angerechnet, das bedeutet, dass die Abgeordnetenentschädigung um diesen Betrag gekürzt wird.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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