Ist die Regionaltangente West (RTW) gesichert durchfinanziert bis zum Jahr der avisierten Inbetriebnahme aller Abschnitte um das Jahr 2030?
Sehr geehrter Herr Al-Wazir,
die Antwort der Bundesregierung [Drucksache 21/2160] vom 09.10.2025 auf Ihre [u.a.] Kleine Anfrage [DS 21/1879] lässt befürchten, dass insbesondere auch das kommunale Gemeinschaftsprojekt RTW erheblich unterfinanziert sein könnte.
Für die bereits 3 im Bau befindlichen Abschnitte der RTW (Süd 1, Nord, Mitte) stehen die restlichen ca. 40% der benötigten Finanzhilfen des Bundes (GVFG) hiernach erst irgendwann ab 2030 zur Verfügung.
2 weitere Abschnitte (Nord, Stufe 2 und PFA Süd 1) sind erst gar nicht im Bundesprogramm 2025 - 2029 erwähnt.
Stellt übergangsweise der Mitgesellschafter Land Hessen die kommunale Liquidität sicher, damit ab 2030 die neu bestellten RTW-Bahnen auf der neuen Infrastruktur fahren können?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Stefan N.,
besten Dank für Ihre Anfrage. Ich habe momentan keine konkreteren Informationen, als die, die Sie bereits aus der Kleinen Anfrage herausgelesen haben. In der Tat soll die Regionaltangente West Abschnitt Süd1 in diesem Jahr die letzten Mittel ausgezahlt bekommen. Die Abschnitte Mitte und Nord sollen Mittel bis 2029 bekommen. Der Rest wird dann ab 2030 fällig. Allerdings ist es bei solchen Projekten durchaus üblich, dass die Mittel nach und nach ausgezahlt werden. Und es ist auch schon vorgekommen, dass Länder oder Kommunen bei Überzeichnung von Förderprogrammen des Bundes Mittel vorfinanziert haben, um Planungs- oder Baustopps zu verhindern und der Bund sich dann verpflichtet hat, die Mittel in den Folgejahren zu erstatten.
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) ist übrigens unverzichtbar zur Umsetzung solcher Jahrhundertprojekte vor Ort, wie die RTW eines ist. Es war harte Arbeit, die RTW aus der jahrzehntelangen Diskussions- und Planungsphase in die reale Umsetzung zu bringen. Der Beitritt des Landes Hessen zur RTW-Planungsgesellschaft 2014/2015 war da sicherlich ein entscheidender Wendepunkt. Während der Verhandlungen über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat der Bund vor etwa zehn Jahren das gesamte GVFG in Frage gestellt. Das konnte zum Glück verhindert werden. Im Gegenteil, in den Jahren darauf wurde das Volumen des GVFG deutlich erhöht, von 333 auf 665 Mio. Euro pro Jahr in 2020, eine Milliarde 2021 und erstmals 2 Milliarden in 2025 mit einer erstmaligen Dynamisierung um 1,8 % im Jahr. Ebenso wichtig war allerdings die Vereinfachung der Förderbedingungen und Ausweitung der sogenannten Fördertatbestände. Die Mittel stehen jetzt nicht nur zur Verfügung, sondern sie sind auch gebunden und fließen ab. Das ist ein großer Erfolg, weil es nämlich bedeutet, dass vor Ort real gebaut wird. Und weil das inzwischen geschieht und die Mittel trotz Erhöhung durchaus knapp werden wird sich die Grüne Bundestagsfraktion auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes dauerhaft erhöht und mit einer jährlichen Dynamisierung versehen werden, die sich an der tatsächlichen Preisentwicklung orientieren. Außerdem gilt es finanzschwache Kommunen bei der Vergabe der Fördermittel zu priorisieren. Damit soll die Planungssicherheit für Länder und Kommunen gewährleistet und der hohe Bedarf an zusätzlichen Vorhaben abgebildet werden. Weitere Punkte zur Stärkung des GVFG finden Sie in unserem Antrag mit der Bundestags-Drucksache 21/3842.
Mit freundlichen Grüßen,
Tarek Al-Wazir

