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Tarek Al-Wazir
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Frage von Roswitha K. •

Frage an Tarek Al-Wazir von Roswitha K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Al-Wazir
Anmerkung zum Thema Ausbau der A 49.
Gibt es für ein Bundesland keine Möglichkeit, den Ausbau per Gerichtsurteil - gegebenenfalls vom EuGh - zu verhindern oder mindestens zu verzögern bis sich die politischen Mehrheiten geändert haben?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kerz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten
möchte:

Der Weiterbau der A 49 wurde mit dem aktuellen Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen vom Bundestag im Dezember 2016 beschlossen, von der
Bundesregierung in Auftrag gegeben und der von meinem Vorgänger
erlassene Planfeststellungsbeschluss vom Bundesverwaltungsgericht
bestätigt. Damit haben auf Bundesebene die erste, zweite und dritte
Gewalt das Projekt beschlossen, in Auftrag gegeben und für rechtmäßig
erkannt. Somit besteht keine Möglichkeit, den Ausbau durch ein
Gerichtsurteil zu verhindern, weil letztinstanzlich entschieden wurde.

Der Gerichtshof (EuGH) hingegen wacht insbesondere über die Verträge der
Europäischen Union. Dabei behandelt der EuGH vor allem Fälle, die ihm
von der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten oder Gerichten übergeben
wurden und die die Auslegung des Unionsrechts bedürfen. Einzelpersonen
können sich nur in den Fällen an den EuGH wenden, in denen in nationalen
Gerichtsverfahren eine Entscheidung über einen Punkt des EU-Rechts
erforderlich sind. In jedem Fall ist die Berührung europäischen Rechts
Erforderlich. Genau das war ja Gegenstand des letzten Verfahrens vor dem
Bundesverwaltungsgerichts und der Planfeststellungsbeschluss hatte
Bestand.

Mit freundlichen Grüßen

Tarek Al-Wazir

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