Was heißt das für die psychotherapeutische Versorgung, wenn das BGM daran denkt, den Ausgabenanstieg in der EGV zu begrenzen?
Frau Warken denkt nun - und zwar sehr konkret - über eine Begrenzung der Ausgaben der extrabudgetären Vergütung nach. Wie Sie wissen, wird der Großteil psychotherapeutischer Leistungen extrabudgetär vergütet - diese machen m.W. sogar den Großteil der extrabudgetär vergüteten Leistungen aus. Meine Frage: was bedeutet diese Maßnahme für die psychotherapeutische Versorgung? Heißt das, dass bei einem (zu erwartenden) steigenden Ausgaben eventuell psychotherapeutische Sitzungen nicht/nicht mehr vergütet werden? Und könnte es hier Gegenmaßnahmen der KBV (Kappung der Plausibilitätsgrenzen/dadurch: niedrigeres Angebot an Terminen und steigender Versorgungsengpass) geben, welche einen erheblichen Einfluss auf das Angebot an Therapieplätzen hätte? Was steckt hinter diesen Plänen? Bitte klären Sie uns auf und setzen sich für die psychotherapeutische Versorgung und Psychotherapiepatient*innen ein!

