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Sylvia-Yvonne Kaufmann
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Frage von Peter S. •

Frage an Sylvia-Yvonne Kaufmann von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Kaufmann,

unterstützen Sie die Idee, dass es auch bei den Europawahlen 2019 wie schon 2014 europäische Spitzenkandidat(inn)en für die Kommissionspräsidentschaft geben wird?

Wenn ja: Könnte man bei den Wahlen 2019 nicht noch einen Schritt weitergehen? Die Parteien könnten doch dann nicht nur mit europäischen Spitzenkandidat(inn)en antreten, sondern auch mit nationalen Spitzenkandidat(inn)en für die Besetzung der übrigen Kommission. Wahlen sind für die Menschen interessanter, wenn sie das Gefühl haben, dabei über das künftige Spitzenpersonal abzustimmen. Von daher wäre es nur konsequent, wenn 2019 nicht nur personelle Alternativen für die Kommissionsspitze angeboten werden, sondern eben auch für die Besetzung der übrigen Kommission. Die in Deutschland gewählten Europaabgeordneten könnten dann mit Mehrheitsbeschluss der Bundesregierung eine Vorgabe machen, wer in Brüssel als künftiges Mitglied der Kommission aus Deutschland vorgeschlagen wird. Rechtlich stünde dem nichts im Wege; der EU-Vertrag gibt lediglich vor, dass die Mitgliedstaaten Vorschläge für die Besetzung der Kommission machen, schreibt aber nicht vor, wie diese zustande kommen. Dies könnte dann so konkretisiert werden, dass die Parteien vor der Wahl sagen, wen sie als künftige Kommissarin oder künftigen Kommissar im Auge haben. Nach der Wahl könnten dann die neu gewählten deutschen Europaabgeordneten zusammentreten und abstimmen. Rechtlich gesehen wäre das Abstimmungsergebnis natürlich nur eine Empfehlung an die Bundesregierung, aber politisch eben bindend. Selbstverständlich bliebe vor einer Ernennung noch die Hürde des Anhörungsverfahrens im Europäischen Parlament. Anders als bei den gegenwärtig diskutierten transnationalen Listen bräuchten bei dem vorgeschlagenen Verfahren nationaler Spitzenkandidat(inn)en auch nicht alle Mitgliedstaaten von Anfang an mit zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

P. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihr Interesse am Thema Europawahl und Ihre Anfrage. Meine Fraktion und ich setzen uns für die Weiterführung des Spitzenkandidatenmodells bei allen zukünftigen Europawahlen aus den von Ihnen genannten Gründen ein. Der Kommissionspräsident bzw. die Kommissionspräsidentin darf nicht hinter verschlossenen Türen von den Mitgliedstaaten „aus dem Hut gezaubert“ werden, sondern muss durch transparente demokratische Prozesse gewählt werden.

Ich finde Ihren Vorschlag zur Wahl der weiteren Kommissionsmitglieder sehr interessant. Wichtig ist für mich, dass das Europäische Parlament die Kommission wählt und ein Mitspracherecht bei der Einsetzung der Kommissionsmitglieder hat. Das Parlament führt seit den Wahlen 2009 umfassende Anhörungen der designierten Kommissarinnen und Kommissaren durch, in denen sie auf Herz und Nieren geprüft werden. Erst wenn wir Europaabgeordneten bestätigen, dass die Kandidatinnen und Kandidaten geeignet sind, kann die Kommission gewählt werden und ihre Arbeit aufnehmen. Wir genießen damit bereits jetzt weitergehende Rechte als beispielsweise die Mitglieder des Deutschen Bundestages.

Im Februar 2018 haben wir im Europäischen Parlament einen Beschluss zur zukünftigen Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach den Europawahlen 2019 gefasst. Durch den anstehenden Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird sich die Aufteilung der Sitze ändern. Hier können Sie die Entschließung nachlesen: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-2018-0029+0+DOC+XML+V0//DE Leider fand unser Vorschlag, einen Teil der Parlamentssitze über transnationale Wahllisten zu wählen, keine Mehrheit. Wir werden uns aber weiterhin für die Einführung transnationaler Listen einsetzen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne wieder an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia-Yvonne Kaufmann