Drucksache 21/5158 21. Wahlperiode Kleine Anfrage 01.04.2026 GRÜNE fragen die Bundesregierung mit 26 Fragen zur Wohnungs- und Mietenpolitik. Warum nicht zum Austausch der HeizkostenVO gegen VDI 2077
Als uns bekannt wurde, dass man in einer Wohnanlage - GdWE mit einfacher Mehrheit die HeizkostenVO gegen die VDI 2077 (Berechnungsmethode vom Verband deutscher Ingenieure) austauschen kann, haben wir die Bundestagsausschüsse sowie Ministerien informiert.
Der Mieter mit 30 m² muss jetzt 322 € oder 25 % mehr bezahlen. Der Aufschrei der GRÜNEN ist ausgeblieben. Keine Frage nach der Zulässigkeit, einer Prüfstelle von Berechnungsmethoden wurde gestellt. Scheinbar gibt es keine Prüfung der Berechnungssysteme.
Bei einer Wohnanlage mit 20, 30 und mehr Bewohnern sollte eine staatliche Verordnung nicht einfach ausgetauscht werden können. Erforderlich wäre auch, dass der betroffene Bewohner nachvollziehbar informiert wird, wenn er schon kein Einspruchsrecht besitzt. Das ist schon deshalb unverständlich, da der Gesetzgeber für die Korrektur falscher Wohnflächen die Einstimmigkeit verlangt.
Ist für Sie das einseitige Eintreten der GRÜNEN für die Mieter damit nicht unglaubwürdig?
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Abgeordnete keine individuelle Rechtsberatung leisten können.
Die Kleine Anfrage Drucksache 21/5158 bezog sich auf die wohnungs- und mietenpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Einzelne technische Regelwerke wie die VDI 2077 waren daher nicht Gegenstand dieser Anfrage.
Ob und in welchem Umfang eine Wohnungseigentümergemeinschaft die Heizkostenverordnung durch alternative Berechnungsmethoden wie die VDI 2077 ersetzen kann, ist in der Fachliteratur umstritten. Dort wird darauf hingewiesen, dass die HeizkostenVO nicht ohne Weiteres abdingbar ist, die VDI 2077 nur in bestimmten Sonderfällen als Korrekturverfahren anerkannt wird und ein WEG‑Beschluss, der zwingendes Bundesrecht ersetzt, ggf. anfechtbar sein kann. Wir raten Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen.
Unabhängig davon setzen wir als Grüne Bundestagsfraktion uns in verschiedenen Gesetzesvorhaben regelmäßig für die Interessen von Mieterinnen und Mietern ein (etwa Drcks. 21/3614, 21/2724). Ihre Hinweise nehme ich gerne auf und gebe sie an die zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker weiter.

