(...) Die Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis oder für ein befristetes Beschäftigungsverhältnis ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Einstellungen erfolgen auch unterjährig und nicht nur zum Beginn des Schulhalbjahres oder Schuljahres. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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