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Sylvia Löhrmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe S. •

Frage an Sylvia Löhrmann von Uwe S. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Fr. Löhrmann!

Heute habe ich Schulbücher im Schreibwarenladen abgeholt und mußte 48,80€ zubezahlen. Des weiteren sollen wir für das Schuljahr 2010/2011 88,00€ Fahrtkosten nachbezahlen. In wie weit sollen Familien mit mittleren Einkommen noch belastet werden? Ich hatte eigentlich gehofft das diese Landesregierung etwas familienfreundlicher ist. Meine Frau und Ich sind als Wähler der Grünen sehr entäuscht.Es wäre nett sich mal mit mir auseinanderzusetzen.

Mit freundlichen Gruß

Uwe Scheiding

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Scheiding,

in Ihrer Anfrage beklagen Sie u.a. die Höhe der Zuzahlung, die Sie zu Schulbüchern zu leisten haben, und beziffern diese mit 48,80 €.
Da Sie weder die Schulform/Jahrgangsstufe Ihres Kindes / Ihrer Kinder, noch die anzuschaffenden Bücher benennen, kann ich hierzu nur abstrakt Stellung nehmen.

Gemäß § 96 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) werden den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen und Ersatzschulen vom Schulträger nach Maßgabe eines Durchschnittsbetrages abzüglich eines Eigenanteils von der Schule eingeführte Lernmittel zum befristeten Gebrauch unentgeltlich überlassen.

Der Eigenanteil bestimmt den Anteil, bis zu dem die Eltern verpflichtet sind, Lernmittel nach Entscheidung der Schule auf eigene Kosten zu beschaffen (vgl. § 96 Abs. 3 SchulG). Der Eigenanteil darf in der Regel ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen. Dieser Eigenanteil ist von den Eltern jeweils pro Kind zu leisten.

Die Höhe des Eigenanteils ist geregelt in der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz. Für die Primarstufe ist hier ein Höchstbetrag von bis zu 36 €, für die Sekundarstufe I bis zu 78 € und für die Sekundarstufe II 71 € festgesetzt. Hiervon müssen die Eltern ein Drittel als Eigenanteil selbst leisten.

Inwieweit es sich bei den von Ihnen nun erworbenen Schulbüchern um Lernmittel im Sinne des Schulgesetzes, für die o.g. Höchstbeträge für den elterlichen Eigenanteil gelten, oder aber um der persönlichen Ausstattung der Schülerin/des Schülers zuzurechnende Übungsmaterialien (hierzu zählen ggf. auch Workbooks / Arbeitshefte) handelt, vermag ich aus Ihrer Anfrage nicht zu erkennen.

Im Zweifelsfall empfehle ich Ihnen, hierzu Rücksprache bei der Schule vor Ort zu halten, die die von Ihnen verlangte Schulbuchbestellung zusammengestellt hat.

Dies gilt im Übrigen auch für den Betrag von 88 €, den Sie für nicht näher erläuterte Fahrtkosten nachzahlen sollen. Ohne weitere Angaben, wofür diese erhoben werden, ist es mir nicht möglich hierzu Stellung zu beziehen. Hierfür zähle ich auf Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Löhrmann MdL