
(...) die Grenze von 100.000€ Jahresbruttoeinkommen für die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern bezieht sich auf die Grundsicherung im Alter und auf verminderte Erwerbsfähigkeit (nachzulesen in Veröffentlichungen der zuständigen Ministerien), nicht auf den Fall der Pflegebedürftigkeit der Eltern. Das war aus meiner Antwort in der Tat nicht völlig klar ersichtlich, dafür bitte ich Sie um Entschuldigung. (...)