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Sybille Benning
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Frage von Martin W. •

Frage an Sybille Benning von Martin W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Benning,

sofern ich die Antwort von Herrn S. am 22.07.2013 unter seinem Profil als Abgeordneter ( http://www.abgeordnetenwatch.de/christoph_straesser-575-37989.html ) auf meine Fragen richtig interpretiere, plant (oder schliesst nicht aus) die SPD und Herr Strässer bei einer Regierungsbeteiligung 2015 eine Besoldungsrunde für die Beamten, Soldaten, Richter und Pensionäre des Bundes nach dem Vorbild der SPD und Grünen in NRW, also für die Mehrheit eine Doppelnullrunde und damit faktische Kürzung aufgrund des fehlenden Inflationsausgleich.

Der Bundeshaushalt soll danach zu Lasten der Soldaten, Beamten und Richter "saniert" werden.

Daher auch an Sie meine Fragen:

Sehen Sie das Verhalten der SPD und von Frau K. in NRW in diesem Fall als Muster für den Bund?

Wie hätten Sie sich persönlich an der Stelle von Frau K. verhalten bzw. wie hätten Sie abgestimmt, wenn Sie bei der Besoldungsanpassung ("Doppelnullrunde") MdL NRW gewesen wären?

Was können Beamte, Soldaten, Richter,… (Bund, Land,…) bei einer Regierungsbeteiligung der CDU erwarten?

Welche Opfer wird es bei einer Regierungsbeteiligung der CDU für diese Gruppen geben?

Wie wird sich die CDU und wie werden Sie sich persönlich bei den Gesprächen zu der nächsten Besoldungsrunde (vermutlich 2015) verhalten?

Wofür werden Sie voraussichtlich 2015 bei dem nächsten Gesetz zur Anpassung der Beamtenbesoldung im Bundestag stimmen?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Weber

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Antwort von
CDU

Ich halte das Vorgehen der rot-grünen Landesregierung in NRW für verfassungswidrig und gehe davon aus, dass der entsprechenden Klage stattgegeben wird.

Beamtenbesoldung wird im nächsten Bundestag eher nicht zu meinen Spezialgebieten gehören. Deshalb will ich nur ganz allgemein sagen, dass der öffentliche Dienst angemessen zu besolden ist. Was das konkret heißt wird in den Tarifrunden zwischen den Arbeitgebern (Bund, Länder, Kommunen) und den Gewerkschaften / Beamtenbund ausgehandelt. Ausgrenzungen und Sonderopfer (wie jetzt in NRW) darf es dabei nicht geben.