Christoph Strässer (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Christoph Strässer
© spdfraktion.de
Geburtstag
12.06.1949
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Münster
Wahlkreis
Münster
Ergebnis
32,6%
Landeslistenplatz
8, Nordrhein-Westfalen
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(...) Deshalb bin ich grundsätzlich für die europäischen Rettungsschirme. Sie sind Ausdruck der innereuropäischen Solidarität. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Demokratie und Bürgerrechte
14.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

ich habe soeben in der ZEIT einen Artikel gelesen, nach dem die Geschäftsordnung des Bundestages in der Weise geändert werden soll, es dem Bundestagspräsidenten beschwerlicher zu machen, Abgeordnete, die nicht stromlinienförmig sind, zu Wort zu bringen.

1. Wie stehen Sie persönlich zu diesem Ansinnen?
2. Falls Sie diesem Antrag prinzipiell ablehnend gegenüberstehen sollten: Wird sich dies auch entscheidend auf Ihr Abstimmungsverhalten auswirken?
3. Falls Sie diesem Antrag aus Überzeugung zustimmen wollen: Könnte eine solche Maßnahme nicht geeignet sein, den Art. 20 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes einzuschränken, insbesondere, wenn es sich bei einem seiner Fraktion widersprechenden Abgeordneten um einen direkt gewählten handeln sollte?

Vorab vielen Dank für die Antwort
Antwort von Christoph Strässer
bisher keineEmpfehlungen
17.04.2012
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

der Vorschlag zur Neuregelung des Rederechts im Bundestag hat eine hitzige Diskussion in Gang gesetzt. Die eindeutige Stellungnahme gegen solch eine Einschränkung meinerseits, wie auch die ablehnende Haltung vieler meiner Kollegen haben inzwischen dazu beigetragen, dass die Fraktionsgeschäftsführungen sich von ihrem ursprünglichen Vorschlag distanziert haben. Meine ausführliche Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link auf meiner Internetseite:

www.christoph-straesser.de

Ich hoffe ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Strässer
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Frage zum Thema Umwelt
18.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer

Mich beunruhigen die Pläne des US Konzerns Exxon mobile, im Münsterland nach Gas zu bohren mit der umstrittenen "fracking" Methode. Wie sie sicher wissen, werden dabei giftige Stoffe ins Erdreich gepumpt.
Wie steht die SPD zu diesem Vorhaben?
Gibt es in ihrer Partei Pläne, sich an einer Initiative zur Änderung des Bergrechts zu beteiligen, die den Bürgern mehr Mitspracherecht einräumen würde?

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Frage zum Thema Inneres und Justiz
21.04.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

in der Süddeutschen Zeitung las ich den folgenden Artikel über eine Frau, deren Existenz zerstört wurde, indem sie unschuldig wegen Mordes verurteilt wurde, und die selbst nach ihrem Freispruch nun auf 13.000 Euro für das entlastende Gutachten sitzen bleibt.

www.sueddeutsche.de

Jedem halbwegs gerecht denkenden Menschen ist sofort klar, dass solche Zustände in einem Rechtsstaat nicht herrschen dürften.
In meiner vermutlich sehr naiven Vorstellung denke ich immer, auch Abgeordnete müssten doch von diesem Fall erfahren haben und jetzt im Bundestag dafür sorgen, dass die Gesetze entsprechend geändert werden. Andererseits bin ich auch bereits so desillusioniert, dass ich annehme, dass dem vermutlich nicht so ist und der Fall überhaupt keine Konsequenzen haben wird.
Meine Fragen wären daher: Wird bereits in irgendwelchen Ausschüssen oder anderen Gremien über diesen Fall diskutiert? (Wenn Sie das persönlich nicht wissen, würde es mir reichen, wenn Sie mir schrieben, ob sie das für wahrscheinlich halten.) Falls das nicht der Fall ist, warum nicht? Ist das Parlament zu überlastet? Oder glauben die Abgeordneten selbst auch nicht mehr, dass sie auf diese Weise etwas verändern können? Oder hat es ganz andere Gründe?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Beste Grüße aus Münster
Antwort von Christoph Strässer
bisher keineEmpfehlungen
07.05.2012
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

der Fall von Frau de Montgazon hat zu Recht für Aufsehen gesorgt und ist erschütternd.

Dabei geht es konkret um zwei Fragen. Es geht darum, wie hoch eine Entschädigung auszufallen hat und inwieweit Gutachten zur Entlastung erstattet werden müssen.

Wie gehen wir mit Menschen um, die zu Unrecht inhaftiert waren; die durch ihren Gefängnisaufenthalt erhebliche Nachteile in ihrem beruflichen und persönlichen Umfeld hinnehmen mussten - bis hin zum Arbeitsplatzverlust oder der Beschädigung des familiären Umfeldes?

In Deutschland existiert hierfür ein Gesetz zur Entschädigung von Justizopfern. Die Höhe der Entschädigung, wenn der entstandene Schaden kein Vermögensschaden ist, ist seit vielen Jahrzehnten umstritten. In den Jahren 2008 und 2009 beschäftigte sich die Justizministerkonferenz - auch auf Grundlage dieses Falles - mit diesem Thema und einigte sich letztlich auf eine Erhöhung der Entschädigung auf 25 Euro pro Tag. Davor lag der Betrag bei 11 Euro.

Bundesjustizminister Brigitte Zypries hatte sich stets offen für eine höhere Haftentschädigung gezeigt, ihr weiteres Vorgehen aber von einer Einigung der Länder abhängig gemacht.

Die SPD hat auf Bundesebene diesem Gesetz zugestimmt. Aber die SPD hat bei den Debatten sehr deutlich gesagt, dass dies nur ein erster Schritt ist, dass wir an die Frage der Entschädigung wieder heran- und die Entschädigung weiter erhöhen müssen. Wir haben von einem Zwischenschritt gesprochen.

Eine Haftentschädigung wird gezahlt, wenn jemand zu Unrecht in Untersuchungshaft saß oder zu Unrecht zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Die Entschädigung soll den erlittenen immateriellen Schaden ausgleichen. Justizopfer können zusätzlich Schadenersatz für die zu Unrecht erlittene Haft verlangen, etwa die Erstattung der Anwaltskosten und des Verdienstausfalls. Den Schadenersatz müssen sie gerichtlich einklagen.

25 Euro sind in Europa ein vergleichsweise niedriger Betrag, in einigen Ländern wird kein fester Betrag, sondern eine Einzelfallregelung getroffen.

Nach dem Entschädigungsgesetz werden Opfern von Fehlurteilen alle für die Verteidigung notwendigen Kosten erstattet. Ausgenommen davon sind Kosten, die eine "wirtschaftlich handelnde Person" nicht verursachen würde. Diese Regelung soll ausschließen, dass unverhältnismäßig hohe Kosten für die Aufklärung von Vorwürfen in Rechnung gestellt werden.

Gleichwohl kann dies im Einzelfall zynisch klingen, wenn es wie in diesem Fall um eine lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld geht.

Kann man tatsächlich verlangen auf ein Gutachten zu verzichten, wenn es entlasten kann, aber überdurchschnittlich teuer ist? Kann man aus dem Gefängnis heraus "wirtschaftlich" handeln und Gutachtersätze verhandeln?

Ich sehe die Entscheidung des Gerichts zumindest auch kritisch, ähnlich wie der Anwaltsverein Berlin. Ich hoffe, dass Frau de Montgazon ihre gesamten Kosten und Aufwendungen voll umfänglich erstattet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
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Frage zum Thema Inneres und Justiz
09.05.2012
Von:

Die letzten Zwischenfälle vor der Moschee in Köln, bei der 29 Polizisten verletzt wurden, beunruhigen mich sehr, weil bei Berichten in NRW anscheinend das Urheberrecht keine Bedeutung zu haben scheint.
Wie kann es angehen, dass Gerichte beschließen, dass diese Nazis von Pro NRW Karrikaturen de dänischen Zeichners zeigen dürfen, obwohl dieser es nicht will?
Wie kann es angehen, dass diese Nazis den Namen des Zeichners für politische Provokationen benutzen dürfen, um einen Preis auszuloben, die seinen Namen trägt? Der Mann wurde damals schon angegriffen und wird bedroht.

www.ksta.de

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