Christoph Strässer (SPD)
Abgeordneter Bundestag

Grunddaten
Christoph Strässer
Geburtstag
12.06.1949
Berufliche Qualifikation
Rechtsanwalt
Ausgeübte Tätigkeit
MdB
Wohnort
Münster
Wahlkreis
Münster
Ergebnis
32,6%
Landeslistenplatz
8, Nordrhein-Westfalen
weitere Profile
(...) Ich sehe die Entscheidung des Gerichts zumindest auch kritisch, ähnlich wie der Anwaltsverein Berlin. Ich hoffe, dass Frau de Montgazon ihre gesamten Kosten und Aufwendungen voll umfänglich erstattet werden. (...)
Parlamentarische Arbeit / Nebentätigkeiten
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Frage zum Thema Internationales
25.06.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

wie Sie wissen, ist die Situation des Umgangs mit den Menschenrechten in den USA besorgniserregend, um nicht zu sagen alarmierend. Vor kurzem hat Friedensnobelpreisträger Jimmy Carter darauf aufmerksam gemacht, dass sich die Situation in den USA in den letzten Jahren gravierend verschlechtert hat: Drohnen-Morde, willkürliche Gefangenschaft und Folter von Gefangenen sind an der Tagesordnung ( www.nytimes.com ).

Meine Fragen an Sie: Kann diese Situation ohne Auswirkungen auf das deutsch-amerikanische Verhältnis bleiben? Sind wir mit den USA nur verbündet, weil wir auf der Seite der stärksten Weltmacht sein wollen, oder geht es bei Sicherheitsbündnissen auch um Werte? Finden Sie es noch hinnehmbar, dass die USA ihre Militäraktionen (und damit auch viele gavierende Menschenrechtsverletzungen) von deutschem Boden aus (z.B. Ramstein Air Base) durchführt?

Mit herzlichem Dank,
Ihr
Prof. Dr.
Antwort von Christoph Strässer
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13.09.2012
Christoph Strässer
Sehr geehrter Prof. Dr. ,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Umgang der Vereinigten Staaten mit
Gefangenen und ihrem Einsatz bestimmter militärischer Mittel.

Ich teile Ihre Sorge um die Einhaltung der Menschenrechte und der Umsetzung menschenrechtlicher Standards in den Vereinigten Staaten. Auch die Auswirkungen bestimmter Methoden und Operationen der amerikanischen Sicherheitsbehörden außerhalb der Vereinigten Staaten stehen offenbar nicht im Einklang mit den von den Vereinigten Staaten anerkannten internationalen Vereinbarungen.

Es ist besorgniserregend, dass die Vereinigten Staaten in Guantanamo Gefangene ohne Gerichtsverhandlung inhaftierten und bei dieser Haft teilweise gegen die Genfer Konventionen verstoßen wurde. Zweifelsohne sind die Informationen zu den Umständen, die wir diesbezüglich erhalten, nicht hinnehmbar. Und es ist enttäuschend, dass der amtierende Präsident Barack Obama seine Ankündigung, dieses Gefängnis binnen kürzester Zeit zu schließen in seiner bisher vierjährigen Amtszeit nicht umgesetzt hat. Bisher scheiterte auch der Versuch, die in Guantanamo Inhaftierten an ein amerikanisches Zivilgefängnis zu überstellen und ein Verfahren vor einem Zivilgericht einzuleiten. Der Präsident billigte die Wiederaufnahme vor reformierten Militärtribunalen, bei denen im Falle eines Schuldspruches die Todesstrafe droht. Die Todesstrafe ist grausam und erniedrigend und verletzt das Recht des Menschen auf Leben. Daher lehnen meine Fraktion und ich diese Form der Strafe ab und setzen uns - auch gegenüber den Vereinigten Staaten -nach Kräften für eine Abschaffung der Todesstrafe ein.

Nach meiner Einschätzung könnte und sollte das gute deutsch-amerikanische Verhältnis gerade genutzt werden, um dieses sensible Thema auch anzusprechen und nach entsprechenden Lösungen zu suchen. Denn Verbundenheit heißt nicht, die Handlungen des Freundes nicht kritisch beobachten zu dürfen oder entstehende Kritik nicht äußern zu dürfen. So steht es auch im Falle der Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten. Es wäre geboten, die noch verbleibende Amtszeit Obamas zu nutzen und Veränderungen herbeizuführen, da nicht absehbar ist, wie sich ein möglicher neuer amerikanischer Präsident diesbezüglich verhalten wird.

Im Rahmen unserer und meiner Möglichkeiten werden meine Partei und ich natürlich auch weiterhin nicht nur die Handlungen der Vereinigten Staaten beobachten, sondern an geeigneter Stelle auch die Bundesregierung dazu auffordern, ihre Beziehungen zu nutzen und sich für die Einhaltung grundlegender Menschenrechte durch die Vereinigten Staaten einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
13.09.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

in den Westfälischen Nachrichten vom 18.08.2012 wird zum Transfer von Javier Martinez zum FC Bayern München als Spruch des Tages die Aussage von Herrn Franz Beckenbauer "Klar ist er teuer, aber ob 30 oder 40 Millionen - das ist schon fast wurscht" abgedruckt.
Halten Sie es angesichts dieser Aussage für angemessen, dass Polizeieinsätze bei Fussballspielen aus Steuergeldern bezahlt werden?
Ich habe diese Frage am 20.08.2012 an den Abgeordneten Bülow gerichtet, weil sein Wahlkreis Dortmund ist.
Herr Bülow hat mich am 13.09.2012 gebeten, mich an Sie zu wenden, weil es sich um eine sehr spezielle Frage handelt und die Abgeordneten in der SPD-Bundestagsfraktion sich sowohl nach Fachgebieten als auch nach Wahlkreisen aufteilen.

Mit freundlichen Grüssen
Manfrd
Antwort von Christoph Strässer
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25.09.2012
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne zuständigkeitshalber beantworte. Auch ich sehe die wachsenden Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen kritisch. Im Besonderen mit Blick auf die bereits kritische Haushaltslage.

Da diese Einsätze von den einzelnen Bundesländern finanziert werden müssen, begrüße ich die Erwägungen der SPD-Innenminister aus Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, Woidke und Jäger, und des Bremer Innensenators Mäurer. Diese hinterfragten bei der Innenministerkonferenz im Juni die gängige Praxis, nach der allein die Länder für die Kosten von Polizeieinsätzen bei oder am Rande von Bundesligaspielen aufkommen sollen. Sie schlugen vor, dass sich auch die einzelnen Vereine an dem erheblichen Kostenaufwand beteiligen sollen.

Bei der Sitzung der Länderinnenminister wurde beschlossen, Fanprojekte vor Ort zu stärken und die Gewaltprävention zu stärken. Auch Mehreinnahmen von DFB und DFL aus der Vermarktung der Fußballübertragungsrechte(ca. 628 Millionen Euro jährlich) sollen zur Finanzierung von Fanprojekten für alle Vereine der Bundesligen und der dritten Liga genutzt werden. Sollten diese Projekte keine Erfolge zeigen, werden sich die Innenminister und -senatoren der Länder vorbehalten, alle rechtlichen und operativen Möglichkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit in Betracht zu ziehen. Es werde auch geprüft, ob die zusätzlichen Kosten den Vereinen auferlegt werden können. Der Beschluss der Innenministerkonferenz zum Thema "Bewältigung des polizeilichen Einsatzgeschehens bei Fußballspielen-Gewaltprävention"können Sie unter folgendem Link einsehen:

www.bundesrat.de

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer, MdB
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Frage zum Thema Finanzen
13.09.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort zu Ihter abstimmung zum ESM Vertrag.

In der Abstimmung zum ESM haben Sie mit "ja" gestimmt.

Es wurde in das Grundgesetzt eine sog. Schuldenbremse eingearbeitet. Diese besagt, das die Neuverschuldung max. 0,35 % des BIP nicht überschreiten darf.
de.wikipedia.org

Die Wirtschaftsleistung in Deutschlad liegt bei rund 2600 Mrd EUR
www.destatis.de

Das bedeutet, die Neuverschuldung darf max. 9 Mrd EUR betragen.

Meine Frage ist, wie soll das gehen, wenn nun Gelder aus dem ESM abgerufen werden und damit evtl. gegen die Vorgaben des Grundgesetzes verstossen wird?

Kann es sein, das durch die Verpflichtungen des ESM Vertrages in Verbindung mit der Schuldenbremse eine Art Enteignung oder/und sozialer Kahlschlag bei den Menschen einher gehen wird?

Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Christoph Strässer
bisher keineEmpfehlungen
26.09.2012
Christoph Strässer
Sehr geehrter Herr ,

ich danke Ihnen für Ihre Nachfrage.

Das Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem Urteil vom 12. September 2012 entschieden, dass der ESM und der Fiskalvertrag nicht verfassungswidrig sind, da der Regelungsgehalt des Fiskalpakets der Schuldenbremse des Grundgesetzes im Wesentlichen entspricht und da der Fiskalvertrag nicht das Haushaltsrecht des Bundestags verletzt.

Wie Sie meiner ausführlichen Antwort über meine Entscheidung zum ESM entnehmen können, habe ich gerade deshalb dem ESM zugestimmt, um europäischen Staaten, die sich in einer Notlage befinden, solidarische Finanzhilfe gewähren zu können. Außerdem fördert der Fiskalvertrag die Einführung von Schuldenbremsen auch in anderen europäischen Staaten. Letztendlich stellt der ESM die Möglichkeit dar, unsere Volkswirtschaft, aber auch unsere SteuerzahlerInnen vor den negativen Auswirkungen der Finanzkrise - wie beispielswiese "sozialem Kahlschlag"- zu schützen.
Für mich als Sozialdemokrat haben soziale Gerechtigkeit, ein demokratischer Sozialstaat und Solidarität höchste Priorität. Daher werden wir als Partei und Bundestagsfraktion auch weiterhin für diese Themen eintreten. Wir wollen, unabhängig von den Auswirkungen des ESM, soziale Kälte und soziale Ungerechtigkeit verhindern und zwar in allen Bereichen des Lebens und der Politik.


Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer
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Frage zum Thema Wirtschaft
30.10.2012
Von:

Sehr geehrter Herr Strässer,

wie stehen Sie zur Kritik des Rechungshofes, der moniert, dass die im Ausland gelagerten Goldbarren der Bundesrepublik Deutschland "noch nie von der Bundesbank selbst oder durch andere unabhängige Prüfer körperlich aufgenommen und auf Echtheit und Gewicht geprüft worden" sind.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Bundesregierung die Goldbarren zurückholt, wie dies Frankreich im Gegensatz zu Deutschland zu Zeiten des Bretton-Woods-Abkommen schon getan hat mit der Begründung von Frankreichs damaligem Präsidenten Charles de Gaulle, er wolle das Gold Frankreichs nicht "dem Zugriff einer fremden Macht preisgeben".

mit freundlichen Grüßen


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