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Antwort von Swen Schulz
SPD
• 28.08.2017

(...) Aber letztlich haben Landesbeamte und Bundesbeamte verschiedene Arbeitgeber: Dies sind nun einmal die Länder und einmal ist es der Bund. Selbst zwischen den Ländern gibt es große Unterschiede. Berlin unterlag jahrelang dem Sparzwang und hatte deshalb die Beamtengehälter ab 2004 eingefroren. (...)

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• 28.08.2017

(...) Aber letztlich haben Landesbeamte und Bundesbeamte verschiedene Arbeitgeber: Dies sind nun einmal die Länder und einmal ist es der Bund. Selbst zwischen den Ländern gibt es große Unterschiede. Berlin unterlag jahrelang dem Sparzwang und hatte deshalb die Beamtengehälter ab 2004 eingefroren. (...)

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• 28.08.2017

(...) Aber letztlich haben Landesbeamte und Bundesbeamte verschiedene Arbeitgeber: Dies sind nun einmal die Länder und einmal ist es der Bund. Selbst zwischen den Ländern gibt es große Unterschiede. Berlin unterlag jahrelang dem Sparzwang und hatte deshalb die Beamtengehälter ab 2004 eingefroren. (...)

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• 25.08.2017

(...) Aber für mich stellt sich die Frage eigentlich auch nicht. Das Grundgesetz gilt ohne Einschränkung, das ist aus meiner Sicht die entscheidende Feststellung! (...)

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• 25.08.2017

(...) Aber für mich stellt sich die Frage eigentlich auch nicht. Das Grundgesetz gilt ohne Einschränkung, das ist aus meiner Sicht die entscheidende Feststellung! (...)

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• 23.08.2017

(...) herzlichen Dank für Ihre Fragen. Wenn Sie wissen möchten, warum die CDU etwas macht oder eben auch nicht macht, müssen Sie diese Frage(n) bitte Abgeordneten der CDU stellen. (...)

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