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Svenja Stadler
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Frage von Swantje S. •

Frage an Svenja Stadler von Swantje S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Warum haben sie dafür gestimmt, dass Ferkel weiter ohne Beteubung kastrierte werden dürfen????

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Dezember bezüglich der Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration. Ich kann Ihr Unverständnis verstehen und bin selber nicht glücklich mit der Entwicklung. Gerne lege ich offen, warum ich dennoch für eine Fristverlängerung gestimmt habe.

Zum einen hat sich die Mehrheit der in einer parlamentarischen Anhörung geladenen Sachverständigen im November für eine Fristverlängerung ausgesprochen, mit der Begründung, dass praktische Alternativmethoden fehlen. Die Gründe hierfür liegen in der Vergangenheit: das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium hat trotz wiederholter Aufforderung durch die SPD seit dem Verbot der betäubungslosen Kastration 2013 nichts unternommen, um einfach durchführbare und effektiv betäubende Betäubungsmethoden bis zur kürzlich verlängerten Frist anwendungsreif zu machen. Dieses massive Versäumnis bedeutet, dass ein sofortiges Verbot der betäubungslosen Kastration zwei negative Effekte gehabt hätte: Kleinere und mittlere Aufzuchtbetriebe würden stark gefährdet und es würden deutlich mehr bereits kastrierte Ferkel nach Deutschland importiert, die im Ausland nicht nach dem deutschen Tierschutzgesetz kastriert worden wären und zugleich über tausende Kilometer zu transportieren wären. Das ist nicht im Sinne des Tierschutzes und kann niemand wollen.

Zum zweiten: Besserung ist in Sicht, und das war auch die Bedingung für meine Zustimmung. Im Zuge der Fristverlängerung haben wir Regierungsfraktionen auf Druck der SPD zugleich das Tierschutzgesetz insoweit geändert, als dass wir einen verbindlichen und rechtssicheren Weg zu einer künftig schmerzausschaltenden Kastration von Ferkeln festschreiben. Das ist in der medialen Debatte etwas untergegangen. Damit das Landwirtschaftsministerium die nun genehmigte Übergangszeit nicht erneut ungenutzt verstreichen lassen kann, haben wir es in unserem Gesetzesentwurf dazu verpflichtet, schmerzausschaltende Kastrationsverfahren auf Praxisreife zu prüfen und diese innerhalb von zwei Jahren herzustellen (wie zB. Betäubung mittels Masken) sowie notwendige rechtliche Voraussetzungen zu schaffen: spätestens ab dem 31. Dezember 2020 wird es keine betäubungslose Ferkelkastration mehr in Deutschland geben. Zudem wird es in der Übergangszeit Informationskampagnen und Schulungen für Landwirte zur Etablierung der neuen Kastrationsverfahren oder Alternativmethoden wie Ebermeist oder Impfung gegen Ebergeruch geben. Außerdem haben wir ein neues 38 Millionen Euro starkes Förderprogramm für Betriebe zur Anschaffung von neuen Geräten aufgelegt, die für schmerzausschaltende Kastrationsverfahren notwendig sind.

Ich hoffe, Ihnen meine Entscheidung damit verständlicher gemacht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Svenja Stadler

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