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Svenja Stadler
SPD
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Frage von Annelore B. •

Frage an Svenja Stadler von Annelore B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Stadler,
wie stehen Sie zu dem Vorschlag von Bundesminister Spahn den Versand von verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln nicht zu verbieten, aber Boni und Umsatzanteil zu deckeln. Wie soll das sichergestellt werden und kann gleichzeitig der innerdeutsche Versandhandel verboten bleiben ?
Warum kann der Versand verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel aus Gesundheitsschutzgründen verboten werden, der Versand von Humanarzneimitteln aber nicht?
Wie problematisch ist die unternehmerische Vergangenheit und Beziehung zum Arzneimittelversandhandel von Herrn Spahn für Sie?
Können Sie sich vorstellen auf diese Weise die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Deutschland zu stärken? Ein Preiswettbewerb bei verschreibungspflichtigen AM ist in Deutschland auf Grund der Arzneimittelpreisverordnung nicht möglich, insbesondere nicht für kleine Apotheken.
Mit freundlichen Grüßen
A. B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Arzneimittelversand vom 14. Dezember.

Mit seinem Vorschlag, das Versandverbot von verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln zu lockern, hat Gesundheitsminister Spahn im Grunde die Position der SPD-Bundestagsfraktion übernommen. Wir finden, dass ein komplettes Arzneimittelversandverbot nicht mehr zeitgemäß ist. Es übervorteilt die niedergelassenen Apotheker und ist auch nicht patientenfreundlich. Aus unserer Sicht kann ein Versandhandel die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durchaus stärken. Insofern ist auch das Argument, dass ein Versandverbot dem Gesundheitsschutz diene, nicht aufrechtzuerhalten. Inhaltlich weiter geht Herr Spahns Vorschlag bisher nicht, weswegen eine Beurteilung der konkreten Ausgestaltung des Vorschlags nicht möglich ist.

Was für uns im Rahmen einer Verbotsaufhebung des Versandhandels wichtig wäre, ist, dass kein Preiswettbewerb für verschreibungspflichtige Arzneimittel entsteht. Kranken Menschen sollte nicht auch noch aufgebürdet werden, sich den günstigsten Anbieter suchen zu müssen. Über eine Deckelung von Boni und Umsatzanteil ausländischer Anbieter im Arzneiversandhandel kann nachgedacht werden, entsprechende Maßnahmen wären rechtlich wohl möglich. Demgegenüber wäre es rechtlich unmöglich, einerseits den Versand durch ausländische Anbieter zu erlauben, andererseits den Versand durch inländische deutsche Anbieter zu verbieten. Eine „Inländerdiskriminierung“ ist für uns auch nicht zu rechtfertigen.
Ich hoffe, Ihnen in dieser Angelegenheit ausreichend geantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler

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