Die 2G-Regelungen müssen beendet werden, wenn das Infektionsgeschehen nachlässt. Das gilt im Übrigen für alle freiheitseinschränkenden Maßnahmen - sie können immer nur mit einem entsprechenden wichtigen Grund aufrechterhalten werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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