Wann wird die amtsangemessene Alimentation für Beamte, welche vom BVerG im September 2025 konkretisiert wurde, in Sachsen Anhalt umgesetzt?
Insbesondere interessiert mich, ob und wie das Abstandsgebot bei einer künftigen Gesetzgebung, Berücksichtigung findet.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Vicki R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage zur amtsangemessenen Beamtinnen- und Beamtenbesoldung in Sachsen-Anhalt.
Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung im Land Berlin über viele Jahre hinweg in weiten Teilen verfassungswidrig zu niedrig war. Diese Entscheidung betrifft formal Berlin, aber auch Sachsen-Anhalt ist ähnlich betroffen und hat selbst Verfahren dazu anhängig.
Wir haben die absehbaren Folgen für Sachsen-Anhalt bereits im Landtagsausschuss für Finanzen am 15.01.2026 erfragt und warten seither auf die Ergebnisse der Prüfungen der Landesregierung, wie unsere Besoldungssystematik dauerhaft den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen kann und was die Lücken der Vergangenheit kosten werden. Dies haben wir auch in der letzten Landtagssitzung noch einmal thematisiert.
Wir setzen uns dafür ein, dass auf Grundlage dieser Prüfung, dann auch zeitnah eine verfassungskonforme und transparente Anpassung erarbeitet wird. Dazu müssten aus unserer Sicht sowohl systematische Anpassung der Besoldung als auch gegebenenfalls rückwirkende Regelungen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben erarbeitet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Susan Sziborra-Seidlitz

