(...) Um den Rückgang der Kindertagespflegepersonen in ganz Deutschland entgegenzuwirken, setze ich mich für eine erneute Verlängerung der Sonderregelung des § 10 SGB V für Kindertagespflegepersonen zu den Beiträgen an die Krankenversicherung über 2018 hinaus ein, wonach Kindertagespflegepersonen nicht als hauptberuflich Selbständige anzusehen sind. (...)
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