Guten Tag, wie stehen Sie zur Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl? Es ist ja bewiesen, dass Stimmen falsch zugeordnet wurden.
Sehr geehrte Frau F.,
diese Entscheidung wird nicht im Bayerischen Landtag getroffen. Ich sehe die Zuständigkeit ganz klar auf Bundesebene. Die Prüfung von Einsprüchen zur Bundestagswahl ist Aufgabe des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag und ich habe Vertrauen in die bewährten Strukturen. Sollte die Entscheidung den Verantwortlichen des BSW nicht ausreichen, wird zuletzt das Bundesverfassungsgericht über diese Fragen entscheiden.
Auch in diesem Fall besteht keine Entscheidungskompetenz auf Landesebene.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Schuhknecht

