Sanktionen im Integrationskurs
Welche Sanktionen sind gesetzlich möglich, wenn eine Person, die zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet wurde, sehr häufig unentschuldigt dem Unterricht fernbleibt bzw. rückdatierte Attests eines Arztes vorlegt?

Sehr geehrte Frau F.,
danke für Ihre Frage.
Gerne können Sie diese Informationen der Seite des BAMF aus dem Merkblatt für die Teilnehmenden (S. 5) entnehmen. Sie sind dort öffentlich zugänglich.
Grundsätzlich ist es uns wichtig, dass wir daran arbeiten, passgenaue Integrationskurse anbieten zu können. Damit auch Menschen mit Familie oder Menschen in Arbeit nicht daran gehindert werden, an den Kursen teilzunehmen. Auch brauchen wir ein ausreichendes flächendeckendes Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Aeffner