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Stephan Stracke
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Frage von Klaus N. •

Frage an Stephan Stracke von Klaus N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Stracke,

Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.

Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."

Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation z.B. https://www.welt.de/gesundheit/article161406539/Jemand-muss-sterben-damit-ein-anderer-leben-kann.html, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Organspende. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
In Deutschland warten derzeit rund 10.000 Patienten auf Spenderorgane. Allein 8.000 Dialysepatienten benötigen eine neue Niere. Im Jahr 2017 wurden in Deutschland 3.385 Organe transplantiert, davon 618 Lebendspenden, die restlichen postmortal. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Zahl der Organspender in Deutschland viel zu niedrig ist.

Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, müssen wir daher die Strukturen der Organtransplantation verbessern.
Durch die Organspendeskandale der vergangenen Jahre wurde viel Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zerstört. Um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, muss deshalb die Wiederherstellung von Vertrauen in die Strukturen der Organspende unser Ziel sein. Die sogenannte Widerspruchslösung wirkt dabei nicht vertrauensbildend, denn der freiwillige Charakter einer Organspende soll damit abgeändert werden.

Die Entwicklung zum Beispiel in Spanien zeigt, dass die Einführung einer Widerspruchslösung allein nicht zwingend zur Erhöhung der Organspenden beiträgt. Entscheidend ist, dass die Strukturen der Organspende stimmen. Nur so wird das notwendige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Organspende wiedererlangt.

Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende wird ein erster wichtiger Schritt gemacht. Die Umsetzung der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zu verbindlichen Freistellungsregelungen für Transplantationsbeauftragte und die Verbesserung der finanziellen Voraussetzungen der Organentnahme werden dazu beitragen, die Strukturen entscheidend zu verbessern und die Zahl der Organspenden deutlich zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke

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