Wie stehen Sie zur Homöopathie als Leistung der Krankenkassen?
Sehr geehrter Herr Pilsinger,die "Finanzkommission Gesundheit" hat Ende März vorgeschlagen, homöopathische Leistungen nicht mehr als Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorzusehen. Wie bewerten Sie diese Empfehlung der Finanzkommission? Welche Kriterien sollten aus Ihrer Sicht dafür maßgeblich sein, ob Homöopathie Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder nicht?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. April 2026, in der Sie sich nach meiner Haltung zur umstrittenen Erstattungsfähigkeit von Homöopathie durch die Krankenkassen als freiwillige Zusatzleistung fragen.
Ich persönlich stehe der ärztlichen Homöopathie im Sinne evidenzbasierter Komplementärmedizin offen gegenüber. Wenn eine Kasse auf Homöopathie basierende Leistungen als freiwillige Leistung anbieten möchte, dann sollte ihr das frei stehen. Wem Homöopathie wichtig ist, der kann dann zu dieser Kasse wechseln. Der Wettbewerb wird dann entscheiden, ob dieses freiwillige Angebot ein Vorteil für die Kasse ist oder nicht.
Ob die Bundesregierung diesen Vorschlag der GKV-Finanzkommission aufgreift, ist derzeit jedoch noch offen. Sollte er Eingang in den entsprechenden Gesetzentwurf finden, werde ich ihn zumindest nicht aktiv vorantreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pilsinger

