(...) Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz ausdrücklich entschieden, dass eine gesetzliche Ermöglichung der Online-Durchsuchung bei Beachtung bestimmter Voraussetzungen verfassungsrechtlich zulässig ist. (...)
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