(...) Ich kann Ihnen versichern, dass das Gesetz allein der Abwehr terroristischer Gefahren und dem Schutz von hochrangigen Rechtsgütern wie Leib und Leben dient. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird dadurch gewahrt, dass jede Maßnahme einer jeweils eigenen Eingriffsschwelle unterworfen wird, die auf die jeweilige Schwere des Grundrechtseingriffs abgestimmt ist. Die gesetzlichen Regelungen berücksichtigen vollständig die Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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