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Stephan Mayer
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrter Herr Mayer,warum war der Vorschlag von Herrn Habeck zu Steuerrabatten für ausländische Fachkräfte Zitat: "Inländer-Diskriminierung" ?MfG Patrik B.

Entspricht die nun von der Union verantwortete Aktivrente nicht genau dem Modell von Herrn Habeck?

Zuvor hatten bereits zahlreiche Oppositionspolitiker den Steuerrabatt kritisiert. Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Union, Julia Klöckner, nannte ihn beispielsweise "Inländer-Diskriminierung".

https://www.tagesschau.de/inland/heil-kritik-steuerrabatt-100.html

Ist es dann nicht Arbeitnehmer- Diskriminierung wenn Rentner steuerlich besser gestellt(2000 Euro steuerfreier Zuverdienst)werden als Normalarbeitnehmer?

Ist es nicht ein echtes Arbeitnehmer – Benachteiligungsprogramm?Zitat:

„Das ist ein echtes Inländer-Benachteiligungsprogramm, das sich die Ampel da ausgedacht hat“, sagte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, der Deutschen Presse-Agentur zu den Plänen. 

https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/heftige-diskussion-um-steueranreize-fuer-auslaendische-fachkraefte

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Sehr geehrter Herr B.,

ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Frage vom 01. September 2025, die ich sehr gerne im Lichte der Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU/CSU und SPD einordne.

Der durch den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in der vergangenen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgeschlagene „Steuerrabatt für ausländische Fachkräfte“ sah vor, dass neu zugewanderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den ersten drei Jahren ihrer Beschäftigung in Deutschland einen Teil ihres Bruttoeinkommens steuerfrei gestellt bekommen sollten. Diese Regelung hätte ausschließlich für neu ins Land gekommene Fachkräfte gegolten, während bereits in Deutschland tätige Beschäftigte in identischen Positionen von dieser Vergünstigung ausgeschlossen geblieben wären. Gerade dieser Umstand hat den Vorwurf einer sogenannten „Inländer-Diskriminierung“ ausgelöst, weil gleichwertige Arbeit steuerlich ungleich behandelt worden wäre. Kritisiert wurde zudem, dass ein solches Modell rechtlich zumindest bedenklich ist, da Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen verlangt und Ungleichbehandlungen nur dann zulässig sind, wenn sie durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt werden können. Da eine steuerliche Privilegierung allein aufgrund des Merkmals „neu zugewandert“ diesen Anforderungen nicht genügte, blieb der Vorschlag letztlich ohne Umsetzung.

Demgegenüber verfolgt die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbarte „Aktivrente“ einen anderen Ansatz. Ziel ist es, den Verbleib von Menschen im Erwerbsleben über die Regelaltersgrenze hinaus zu fördern. Hierzu wird vorgesehen, dass Einkommen aus Erwerbstätigkeit im Rentenalter bis zu einer Höhe von 2.000 Euro monatlich steuerfrei gestellt wird. Diese Regelung gilt unabhängig von Herkunft oder Staatsangehörigkeit, sie knüpft allein an die objektive Lebensphase nach Erreichen der Regelaltersgrenze an. Damit unterscheidet sie sich grundlegend vom früheren Vorschlag der ehemaligen Ampel-Bundesregierung, der ausschließlich neu zugewanderte Fachkräfte begünstigen sollte. Die Aktivrente soll einen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme leisten und ist zugleich Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets, das auch die steuerliche Entlastung von Erwerbstätigen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie die Besserstellung von Überstundenzuschlägen vorsieht.

Die häufig aufgeworfene Frage, ob dadurch eine Benachteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor dem Renteneintritt entsteht, greift insofern zu kurz. Die Aktivrente stellt keine privilegierende Besserstellung einzelner Gruppen nach Herkunft dar, sondern eine gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahme zur Verlängerung der Erwerbsbeteiligung im höheren Lebensalter. Sie ergänzt die allgemeinen steuerlichen Entlastungen, die im Koalitionsvertrag ausdrücklich auch für die arbeitende Mitte vorgesehen sind, und ist daher im Gesamtzusammenhang zu bewerten.

Ich danke Ihnen nochmals sehr herzlich für Ihre Frage und stehe Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne persönlich für Ihre Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Mayer, MdB

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