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Stephan Mayer
CSU
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Frage von Sofie V. •

Frage an Stephan Mayer von Sofie V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Mayer,
wie beurteilen Sie den Ausgang in dem langwierigen Rechtsstreit um die so genannte "Mont-Blanc-Affäre"? Ein Thema, das die Münchner Abendzeitung erst kürzlich wieder aufgegriffen hat in Zusammenhang mit der 6000 Euro-Digital-Kamera-Bestellung des bayerischen Landtagsabgeordneten Alexander König (CSU). Sollten die 115 Bundestagsabgeordneten, die in die oben genannte Affäre verwickelt waren, nicht einfach ihr Einverständnis erklären, dass ihre Namen genannt werden können von der Bundestagsverwaltung? Schließlich ist ja das Ergebnis dieses Rechtsstreits: Sagen die Abgeordneten mutig ja, muss die Bundestagsverwaltung die Daten rausrücken. Zum Hintergrund: Kurz vor der letzten Bundestagswahl 2009 hatten ja bekanntermaßen 115 Abgeordnete von Januar bis zum Herbst 396 Schreibgeräte der Edel-Firma "Montblanc" geordert, um ihre Sachaufwandsentschädigung noch rechtzeitig zum Ende der Legislaturperiode hin auszugeben. Journalisten hatten daraufhin wissen wollen, welche Abgeordneten diese Konsumlust gepackt hatte. Verwaltungsaufwand, Betriebsgeheimnis, Arbeitsüberlastung - das waren die Argumente, mit denen die Bundestagsverwaltung mauerte. Die Journalisten hatten sich unter anderem auf das Informationsfreiheitsgesetz bezogen, das die Koalition aus SPD und Grünen im Juni 2005 beschlossen hat. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden zu erleichtern. Nebenbei: Wieso lehnen Sie dieses Gesetz eigentlich so kategorisch ab? Für mich entsteht der Eindruck, dass Schwarz-Gelb die Forderung nach mehr Transparenz als Zumutung empfindet und die Amts- und Behördenstuben gut verschlossen halten möchte. Und mit Verlaub, noch eine Frage: Haben Sie 2009 auch Schreibgeräte bei der Firma Montblanc bestellt bzw. über die Bundestagsverwaltung bestellen lassen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Voit,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 25. August 2013 zur Verwendung des Sachmittelkontos, insbesondere mit Blick auf die so genannte „Mont-Blanc-Affäre“.

Grundsätzlich möchte ich voranstellen, dass weder ich persönlich noch die CSU-Landesgruppe oder die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das geltende Informationsfreiheitsgesetz kritisieren. Ganz im Gegenteil habe ich in zahlreichen Plenardebatten zur Informationsfreiheit in den vergangenen vier Jahren immer wieder die wichtige Funktion des Gesetzes unterstrichen und herausgestellt, dass wir ein gutes und funktionierendes Informationsfreiheitsgesetz haben. Zuletzt bei der Debatte am 27. Juni dieses Jahres habe ich die umfangreichen Möglichkeiten der Informationsgewinnung detailliert dargestellt. Zudem habe ich darauf hingewiesen, dass „Informationen und die Möglichkeit, an diese Informationen möglichst einfach zu gelangen, […] unbestritten eine der zentralen Voraussetzungen für die Partizipation der Bevölkerung an einzelnen politischen Prozessen oder dem politischen System insgesamt [ist und bleibt].“

Zudem hat die christlich-liberale Regierungskoalition in der laufenden Legislaturperiode zahlreiche wichtige Maßnahmen, wie beispielsweise die Eröffnung des gov-data-Portals, ergriffen. Dennoch ist Transparenz kein Selbstzweck und es müssen häufig teils widerstrebende Rechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, die Unternehmensfreiheit, der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und das berechtigte Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden. Meiner festen Überzeugung nach ist dieser Ausgleich der christlich-liberalen Bundesregierung sehr gut gelungen.

Das von Ihnen geschilderte Unbehagen hinsichtlich der so genannten Mont-Blanc-Affäre kann ich durchaus nachvollziehen. Persönlich habe ich weder in der laufenden oder einer der vergangenen Legislaturperioden ein Schreibgerät der Firma Mont-Blanc über das Sachmittelkonto abgerechnet. Grundsätzlich gilt, dass es klare Erstattungsrichtlinien für die Verwendung des Sachmittelkontos für Bundestagsabgeordnete gibt, durch die zweifelsfrei festgelegt ist, wobei es sich um erstattungsfähige Aufwendungen handelt und wobei nicht.
Die Frage, ob die Kolleginnen und Kollegen, die in der von Ihnen beschriebenen Art und Weise Gebrauch gemacht haben, sich zumindest moralisch unangemessen verhalten haben und einer Veröffentlichung zustimmen sollten, kann ich für die jeweiligen Einzelfälle nicht beurteilen. Es ist meines Erachtens jedenfalls keine Erweiterung der bereits vorhandenen umfangreichen Möglichkeiten der Informationsgewinnung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland angezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Stephan Mayer
Bundestagsabgeordneter

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