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Stephan Holowaty
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Frage von Joachim N. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Ich bin selbst von Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater / Mutter. Der mehrfach ausgezeichnete Fernsehfilm „Weil Du mir gehörst“ hat auf sehr realistisch dargestellt, wie grausam psychischer Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung sein kann – grausam für die betroffenen Kinder, aber auch für entfremdete Elternteile wie mich. Bisher habe ich aber den Eindruck, dass die Politik sich der Problematik überhaupt nicht bewusst ist, obwohl es sich um Menschenrechtsverletzungen handelt, wie auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach bestätigte. Auch international hat man sich auf das Basis von mittlerweile über 1.300 Studien und Forschungsergebnissen schon in vielen Ländern darauf verständigt, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen und Kinder entsprechend zu schützen. In Deutschland wird solch missbrauchendes Verhalten viel zu häufig sogar noch bewusst oder unbewusst befördert wird. Was wird dagegen unternommen?

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Antwort von
FDP

Moin Herr. N..

die FDP setzt sich für eine grundlegende Reform des Familienrechts ein. 

Wir Freie Demokraten wollen das sogenannte „Wechselmodell“ zum gesetzlichen Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder nach einer Trennung der Eltern machen. Beide Eltern sollten berechtigt und verpflichtet sein, sowohl für den Unterhalt als auch für die Betreuung mit einem substantiellen Anteil zu sorgen. Viele Eltern möchten die Kinder auch nach der Trennung gemeinsam erziehen. Die Politik muss die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür schaffen und insbesondere vorsehen, dass Erziehungs- und Unterhaltsverantwortung gemeinschaftlich ausgeübt werden, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht.

Das gilt im Übrigen auch für die Frage des Umgangs der Kinder mit den Großeltern.

Allerdings ist die Reform des Familienrechts zunächst Bundesrecht. Im Bundeskoalitionsvertrag haben wir dazu vereinbart:

"Wir wollen gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Wir werden den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben."

Auf Landesseite wirken wir dabei besonders auf die Beratungsangebote und die Jugendämter ein. Wir wollen daher erreichen, dass die Jugendämter vorrangig eben das Wechselmodell befördern und gleichzeitig entsprechende Beratungsangebote darauf fokussieren, dass Kindern der Kontakt zu beiden Elternteilen (und auch den Großeltern) erhalten bleibt.