Frage von Max L. • 05.11.2024
Antwort von Stephan Brandner AfD • 11.11.2024
Wir meinen, das Wahlalter sollte mit dem Alter der Volljährigkeit zusammenfallen.
www.afd.de
Wir meinen, das Wahlalter sollte mit dem Alter der Volljährigkeit zusammenfallen.
Die AfD wird durch die Ämter für Verfassungsschutz in mehreren Ländern als erwiesen rechtsextrem bezeichnet.
Die Geschlechterverschiedenheit ist eines der konstituierenden Merk- male des durch das Grundgesetz gedeckten Ehebegriffs.
Unsere Kanzlerkandidatin heißt Weidel
Mir scheint das selbsterklärend zu sein
Aber dass das heute oder morgen passiert und auch mit den aktuellen Protagonisten der CDU sinnvoll wäre, ist mehr als zu bezweifeln.