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Frage von Alfons M. •

Wie ist die Rechtslage bei durch Betrug erworbenen Staatsangehörigkeiten b.z.w. Pässen.

Es gab heute Verurteilungen wegen Ausstellung von falschen oder unberechtigten Aufenthaltsgenehmigungen. Wie ist da die Rechtslage? Kann die Bundesrepublik Deutschland durch Betrug erworbene Pässe wieder zurück verlangen? Denn normalerweise ist die Rechtslage in Deutschland doch so: an gestohlenen oder durch Bezug erworbenen, kann man kein Eigentum erwerben, auch nicht durch Dritte (Hehlerei). Gilt das hier genauso? Oder weicht das Recht da von der für deutsche geltenden Norm ab?

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Die Bundesrepublik Deutschland kann durch Betrug erworbene Staatsangehörigkeiten und Pässe zurücknehmen bzw. einziehen, wenn nachgewiesen wird, dass diese durch Täuschung oder andere rechtswidrige Mittel erlangt wurden. Dies folgt nicht den Regeln des Eigentumsrechts, sondern den spezifischen Vorschriften des Staatsangehörigkeits- und Verwaltungsrechts. Die Rücknahme ist an Fristen und eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gebunden, aber grundsätzlich möglich. 


 

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