Frage von Alfons M. • 09.07.2025
Wie ist die Rechtslage bei durch Betrug erworbenen Staatsangehörigkeiten b.z.w. Pässen.
Es gab heute Verurteilungen wegen Ausstellung von falschen oder unberechtigten Aufenthaltsgenehmigungen. Wie ist da die Rechtslage? Kann die Bundesrepublik Deutschland durch Betrug erworbene Pässe wieder zurück verlangen? Denn normalerweise ist die Rechtslage in Deutschland doch so: an gestohlenen oder durch Bezug erworbenen, kann man kein Eigentum erwerben, auch nicht durch Dritte (Hehlerei). Gilt das hier genauso? Oder weicht das Recht da von der für deutsche geltenden Norm ab?