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Danke für Ihre Frage. Die Grundlage der Gebührenerhebung sind Verträge, denen alle Bundesländer zugestimmt haben müssen. Ein Volksentscheid in einem Bundesland zur Kündigung der Staatsverträge hätte also eher symbolischen Charakter und keine bindende Wirkung.
Das mögliche Verlassen der EU wird natürlich nicht ohne die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen passieren. Wie diese im konkreten Fall aussehen, werden wir zu gegebener Zeit sehen.