Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?
Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.
Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?
Danke für Ihre Frage. Grundsätzlich muss die schnellstmögliche und zielgerichtete Aufnahme einer Arbeitsstelle im Mittelpunkt stehen. Details hinsichtlich der Übernahme von Kosten, insofern die Bewerbung aussichtsreich ist, sollten im Einzelfall geklärt werden.