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Sehr geehrter Herr Brandner. Kann man die GEZ mit der Begründung, dass der Staatsvertrag in wesentlichen Teilen (Neutralität etc) von den Anstalten nicht eingehalten wird, verweigern (Vertragsbruch)?
Das mögliche Verlassen der EU wird natürlich nicht ohne die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen passieren. Wie diese im konkreten Fall aussehen, werden wir zu gegebener Zeit sehen.