In ihrem alten Wahlprogramm findet sich die Forderung "nicht therapierbare drogenabhängige und psychisch kranke Gewalttäter" sind in Sicherungsverwahrung unterzubringen. Wie darf man das verstehen?
Sehr geehrter Herr Brandner,
Diesbezüglich stellt sich mir die Frage, was Sie unter Gewalttäter verstehen (zum Beispiel schon Randalierer?) und wie nicht therapierbar zu verstehen ist, da die meisten mentalen Erkrankungen stand jetzt nicht geheilt werden können sondern lediglich behandelt. Würden Fachärzte die Kriterien festlegen? Was entgegnen sie Kritikern die sagen es bedeute letztlich die AfD wolle "psychisch Kranke in Lager stecken". Und wie kann man sich Sicherungsverwahrung ohne Behandlung vorstellen? Sollen kranke Täter ihrer Partei nach eingesperrt und ihrer Verrücktheit überlassen werden?
Mit freundlichen Grüßen
