
(...) Bei der Vielfalt der Ausbildungs- und Studiengänge kann damit nicht alles abgedeckt werden, dies gilt zur Zeit auch für einen Teil der dualen Bildungsgänge. Diese und einige andere Probleme sollen mit einem geplanten Wehrrechtänderungsgesetz gelöst werden. Beabsichtigt ist, künftig auch Absolventen eines dualen Bildungsganges ab dem Beginn des dualen Bildungsganges zurückzustellen, bei denen im Ausbildungsvertrag sowohl das Studium als auch eine betriebliche Ausbildung vereinbart werden, das Studium nicht mehr als acht Semester Regelstudienzeit umfasst und das Studium spätestes drei Monate nach dem Ausbildungsbeginn aufgenommen wird. (...)