Portrait von Steffen Kampeter
Steffen Kampeter
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Steffen Kampeter zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von BRIGITTE S. •

Frage an Steffen Kampeter von BRIGITTE S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Kampeter

Ich habe eine Frage zum viel diskutierten Thema Fachkräftemangel in Deutschland. Es wird viel davon gesprochen den Zuzug von Ausländischen Fachkräften zu vereinfachen, und gleichzeitig wird durch den Gesetzgeber die Ausbildung unserer Kinder behindert. Siehe BVerwG 6C9.07. Alle Parteien sind sich einig das die jungen Erwachsenen zu späht in die Sozialkassen einzahlen. Ein Beispiel das meinen Sohn betrifft. Nach dem Abitur 2004 machte er eine Ausbildung zum Elektroniker. Während der Ausbildung kam das Angebot seines Ausbildungsbetriebs, an der BA Mannheim ein Duales Studium in Elektotechnik zu beginnen. Im Juni 07 machte er seine Prüfung vorgezogen, weil dem Studium drei Monate Praktikum voraus Gehen. Nach schweren Eignungsprüfungen begann am 01.10.2007 das Studium. Im November kam dann die Nachricht das er zum Zivildienst müsse. Eine Zurückstellung ist nach Widerspruch abgelehnt worden wegen oben genanntem Urteil. Für unseren Sohn ist eine Welt zusammen gebrochen. Nach großer schulischer Anstrengung, Wohnungseinrichtung, finanzieller Einbußen meines Sohnes und Studiengebühren , die mich auch finanziell sehr belastet haben, fragen wir uns ob der Gesetzgeber das so gewollt hat. Die IHK sieht ca.6000 Stellen im Maschinen-und Elektrotechnikstudium an den BA Blockiert, da durch freihalten nach Wehrdienstgesetz keine neuen Ausbildungsverträge zustande kommen. MEIN Sohn würde zwei Jahre verlieren, da der Ausbildungsbeginn wieder mit Aufnahmeprüfung und Praktikum von vorn beginnen würde. Ob der Arbeitgeber die zugesagte Anstellung nach Studierende noch frei hält ist fraglich eben wegen des Fachkräftemangels. Meine frage ist nun, ist die so viel gewollte Ausbildung unserer Kinder ernst gemeint oder brauchen wir nur billige Arbeitskräfte als Zivildienstleistende, und für die einträgliche Arbeit holen wir Fachkräfte aus anderen Ländern. Außerdem ist es seltsam das viel mehr gemusterte zum Zivildienst gezogen werden als zur Bundeswehr. Politikverdrossenheit wen wunderts? B.Sch

Portrait von Steffen Kampeter
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schulze,

Vielen Dank für Ihre mail, mit der Sie die unbefriedigende Situation Ihres Sohnes schildern, der durch den zu erwartenden Zivildienst in eine Konfliktsituation mit seiner Ausbildung zu kommen droht. Ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen.

Zunächst gilt grundsätzlich: Sowohl Wehr- als auch Zivildienst dauern neun Monate. Es empfiehlt sich, den Pflichtdienst direkt nach dem Schulabschluss zu leisten, um den Dienst so gut wie möglich mit der persönlichen Lebensplanung vereinbaren zu können. Die weitaus überwiegende Mehrheit der jungen Männer macht dies auch.

Wenn das aber nicht möglich ist, soll möglichst auf Ausbildung und Studium Rücksicht genommen werden. Ein junger Mann kann zurückgestellt werden, um seinen Dienst später zu leisten. Dies kann geschehen beispielsweise bei einer zu einem schulischen Abschluss führenden Ausbildung, bei einem Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, bei einem zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt, bei einer bereits begonnenen Berufsausbildung, bei einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung.

Bei der Vielfalt der Ausbildungs- und Studiengänge kann damit nicht alles abgedeckt werden, dies gilt zur Zeit auch für einen Teil der dualen Bildungsgänge. Diese und einige andere Probleme sollen mit einem geplanten Wehrrechtänderungsgesetz gelöst werden. Beabsichtigt ist, künftig auch Absolventen eines dualen Bildungsganges ab dem Beginn des dualen Bildungsganges zurückzustellen, bei denen im Ausbildungsvertrag sowohl das Studium als auch eine betriebliche Ausbildung vereinbart werden, das Studium nicht mehr als acht Semester Regelstudienzeit umfasst und das Studium spätestes drei Monate nach dem Ausbildungsbeginn aufgenommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter