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Frage von Eduard S. •

Frage an Steffen Kampeter von Eduard S. bezüglich Soziale Sicherung

Ehrenamtsarbeit wird in der heutigen Zeit für viele Menschen immer mehr von Bedeutung. Da die Finanzen in den Vereinen und Gerichtskassen (um nur zwei Bereiche zu nennen) immer knapper werden, freut sich der Staat das es Menschen gibt die es dann Ehrenamtlich machen. Leider ist es aber so, wen man mehrere Menschen Betreut das die jährlichen Aufwandsentschädigungen von 323,- € pro Betreuten noch versteuert wird. Der jährliche Freibetrag unterscheidet sich auch gravierend von z.B Ehrenamtliche Vereinstätigkeit. Warum ist dieses so? Warum fördert der Staat nur so gering das Ehrenamt ? Jeder der Menschen Ehrenamtlich Betreut weis das in der Regel die Aufwandsentschädigung gerade mal und das nicht immer seltener den Aufwand deckt. Warum muß der Staat uns noch bestrafen mit Steuern?
Ich hoffe Sie können mir hierzu die Fragen beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Eduard Suckau

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Suckau,

vielen Dank für Ihre Ansprache. Ich teile Ihre Meinung, dass das Ehrenamt in der heutigen Zeit für viele Menschen von großer Bedeutung ist. Daher schätze ich auch Ihr Engagement als ehrenamtlicher Betreuer sehr. Gäbe es nicht so viele Menschen wie Sie, die sich ehrenamtlich einbringen, ginge in vielen gesellschaftlichen Bereichen in unserem Land kaum etwas: weder im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich sowie bei Gesundheitsdienst, Katastrophenschutz und Rettungswesen noch im kirchlichen Bereich.

Die hohe Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements für weite Bereiche unserer Gesellschaft hat die Union zum Anlass genommen, für Verbesserungen der Rahmenbedingungen einzutreten. Mit dem „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ hat die CDU/CSU-geführte Bundesregierung ein grundlegendes Anliegen unserer christdemokratischen Politik durchgesetzt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Ehrenamt verabschiedet.

Am 6. Juli dieses Jahres passierte das Gesetz den Deutschen Bundestag. Mussten nach alter Regelung Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten als Nebeneinkünfte voll bei der Bemessung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden, so räumt das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ einen Freibetrag von 500 Euro für die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuungsleistungen ein. Die Aufwandspauschale in Höhe von 323 Euro für die ehrenamtliche Betreuung einer einzelnen Person ist daher nach Inkrafttreten des Gesetzes steuerfrei. Bei Mehrfachbetreuung ist nur der Betrag einkommensteuerpflichtig, der 500 Euro übersteigt. Die Neuregelung stellt eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Situation dar und gilt rückwirkend ab dem 1.1.2007.

Falls jedoch die die Aufwandspauschale von 323 Euro je betreuter Person z.B. bei Mehrfachbetreuungen nicht Ihre tatsächlichen Aufwendungen deckt, können Sie auch auf eine Einzelabrechnung Ihrer Kosten bestehen. Hierfür müssen Sie alle Aufwendungen nachweisen und nicht nur die, die den Betrag von 323 Euro pro Betreuung übersteigen. Die Freibetragsregelung greift in diesem Falle selbstverständlich nicht.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass auch ehrenamtliche Betreuer von den gesetzlichen Neuregelungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements profitieren. Die unionsgeführte Bundesregierung bringt dem Ehrenamt eine hohe Wertschätzung entgegen, die sie mit konkreten Maßnahmen zum Ausdruck gebracht hat. Trotz des notwendigen Sparkurs wurden an dieser Stelle Mittel freigemacht, um das Ehrenamt zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter