(...) Als Hilfsmittel in dieser schwierigen Situation kennt unser Sozialstaat daher zurecht die Erwerbsminderungsrente, die Betroffenen durch ihre zuvor geleisteten Beiträge in die Rentenversicherung zusteht. Diese Form der Versicherungsleistung bedarf strenger medizinischer Überprüfungen, ohne die es – leider – oftmals zu ungerechtfertigten Leistungsansprüchen käme. (...)
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