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Steffen Bilger
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Frage von Magnus R. •

Frage an Steffen Bilger von Magnus R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Bilger,

Union und FDP haben von Peer Steinbrück richtigerweise Transparenz über seine Nebeneinkünfte gefordert. Allerdings sollte die Offenlegungspflicht für alle Abgeordneten gelten.

In Kürze wird erneut darüber entschieden, wie umfangreich Politiker-Nebeneinkünfte veröffentlicht werden müssen. Als Wähler möchte ich erfahren können, welche Parlamentarier/innen neben ihrem Abgeordnetengehalt WIE VIEL Geld VON WEM und FÜR WAS erhalten und zwar auf den Euro GENAU, denn die bisherigen Kategorien sind so grob und nach oben offen, sodass keine wirklich nachvollziehbare Transparenz entsteht.

In einer weiteren Entscheidung ist der Bundestag gefordert, endlich die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren. Es ist ein sehr schlechtes Bild, das Deutschland in der Weltöffentlichkeit abgibt, solange die Ratifizierung nicht geschehen ist!

Herr Bilger, mich würde interessieren, wie sie in diesen beiden Fragen abstimmen werden und warum.

Ich freue mich auf eine aussagekräftige Antwort zu diesen Fragen und erhoffe mir ein bürger- und transparenzfreundliches Abstimmungsverhalten von Ihnen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen,
Magnus Rembold

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rembold,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu den Nebeneinkünften.

Wie Sie meinem Interview im FOCUS entnehmen können (http://www.steffen-bilger.de/fileadmin/steffen_bilger/presseberichte/Focus_Heft_42_2012_Am_Rande_Nur_Politiker.pdf) habe ich keinerlei Gründe, etwas verheimlichen zu wollen. Ein feineres Stufensystem für Nebeneinkünfte finde ich sinnvoll – aber ein gläserner Abgeordnete scheint mir wenig hilfreich zu sein. Lassen sie mich erklären, warum.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran, dass Abgeordnete über ihre Nebeneinkünfte Auskunft geben. Mögliche Abhängigkeitsverhältnisse müssen für den Wähler erkennbar sein. Die Forderung nach dem „gläsernen Abgeordneten“ ist aus meiner Sicht nicht mit der Ausübung des freien Mandats in unserer parlamentarischen Demokratie vereinbar. Das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten wird dagegen dieser Forderung gerecht. In drei Stufen von 1.000, 3.500 und 7.000 Euro müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestags ihre (monatlichen) Einkünfte pauschaliert und nach Herkunft anzeigen. Wie wirksam bereits diese Regelung ist, zeigt die aktuelle Diskussion um die Nebeneinkünfte von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück. Innerhalb kürzester Zeit hatte dieses Portal ein Ranking der zehn Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften erstellt und die öffentliche Debatte weiter vorangetrieben. Das zeigt: Das Stufensystem als solches wird dem Zweck von Transparenz gerecht. Nachbesserungsbedarf besteht bei der Einteilung der Stufen. Die geltende Regelung mit der letzten Stufe ab 7.000 Euro differenziert in den höheren Einkommensbereichen nicht mehr ausreichend. Da werden wir nacharbeiten. Was wir aber nicht brauchen, ist der „gläserne Abgeordnete“ – der Politiker, der sich nicht nur im Zweifelsfall rechtfertigen, sondern der im Regelfall bis ins letzte Detail über seine wirtschaftlichen Verhältnisse Auskunft geben muss. Das widerspricht der Idee unseres Grundgesetzes von einem freien Mandatsträger, der sein politisches Amt schöpferisch, gestaltend und einzig seinem Gewissen verpflichtet ausübt. Denn auch wenn der Abgeordnete gesetzlich angehalten ist, das Mandat in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit zu stellen: Der Abgeordnete handelt – anders als Beamte – nicht in Dienstpflicht und Abhängigkeit. Auch er hat Bürgerrechte und ein schützenswertes Lebens- sowie Arbeitsumfeld. Letzteres muss er als Selbstständiger ganz besonders pflegen. Denn hierhin kehrt er nach dem Mandat, das er nur auf Zeit hat, zurück. In diesem Spannungsverhältnis von mehr demokratischer Kontrolle und freiem Mandat müssen wir eine kluge und praktikable Lösung finden. Das erreichen wir durch ein ausdifferenziertes Stufensystem. Die völlige wirtschaftliche und finanzielle Transparenz stünde hingegen nicht im Dienst von mehr Kontrolle und Demokratie. Sie wäre Transparenz einzig um ihrer selbst willen.

Es wirft natürlich kein gutes Licht auf Deutschland, dass wir die UN-Konvention gegen Korruption noch nicht ratifiziert haben. Keine Frage. Die Frage ist aber nicht, ob wir gegen Korruption sind, sondern wie wir die Herausforderung lösen, dass der bundesdeutsche Abgeordnete weder Volksangestellter noch Quasibeamter ist. Mit so gearteten Kategorien arbeitet dagegen die UN-Konvention. Wir sind aber an dieser Materie dran und an einer sinnvollen Lösung interessiert.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger MdB

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