Werden Anträge zur Feststellung eines GdB von denselben Personen begutachtet und begründet, wie "Impfschadenanträge"? Wird im LaGeSo ein Zusammenhang hergestellt?
Impfschäden werden von anderen Personen begutachtet bzw. begründet, als diejenigen, die den Grad der Behinderung feststellen. Dabei sind auch die Art der Schäden und der jeweilige Befund entscheidend. Zudem gibt es länderübergreifende Konsile in diesem Bereich.