Werden Anträge zur Feststellung eines GdB von denselben Personen begutachtet und begründet, wie "Impfschadenanträge"? Wird im LaGeSo ein Zusammenhang hergestellt?
Impfschäden werden von anderen Personen begutachtet bzw. begründet, als diejenigen, die den Grad der Behinderung feststellen. Dabei sind auch die Art der Schäden und der jeweilige Befund entscheidend. Zudem gibt es länderübergreifende Konsile in diesem Bereich.
Auf das Thema habe ich als Landtagsabgeordnete hier bisher zweimal geantwortet. Die erneute Anfrage richten Sie bitte an das zuständige Ministerium in Schwerin.
Das Land trägt rund 55 Prozent der Kosten für die Kindertagesbetreuung, während die kommunale Ebene etwa 45 Prozent übernimmt. Die Eltern übernehmen den Essensgeldanteil pro Kind.
Für Ihre Fragen ist in M-V das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt zuständig, dieses beantwortet Ihnen gerne Ihre Fachfragen