
(...) Für Bundestagsabgeordnete gibt es daher klar definierte Verhaltensregeln, denen nachzukommen ist. Diese besagen unter anderem, dass Spenden, Gastgeschenke, sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit sowie Tätigkeiten und Funktionen, die vor- und neben dem Mandat ausgeübt werden, offengelegt werden müssen. (...)